Höheres Bußgeld bei „Knöllchen“
Pankower Ordnungsamt kontrolliert weiterhin
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es mit Inkrafttreten der „54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zu einer Reihe von Erhöhungen bei den Verwarnungs- und Bußgeldern gekommen ist.
Das betrifft unter anderem eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes für das Parken ohne Parkschein in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung. Künftig beträgt die Mindesthöhe eines „Knöllchens“ 20 Euro statt der bisherigen zehn Euro. Da auch in Corona-Krisenzeiten die Parkraumbewirtschaftung in Berlin weiterhin besteht, erinnert das Ordnungsamt daran, dass regelkonform ein Parkschein zu ziehen und dieser gut sichtbar im Auto auszulegen ist.
Bewohner von Parkzonen in Pankow, die kurzfristig einen Anwohnerparkausweis benötigen, aber ihn aufgrund der derzeitig noch geschlossenen Bürgerämter nicht erhalten können, dürfen eine Kopie ihres Antrages als Nachweis im Fahrzeug auslegen, informiert das Ordnungsamt. Dieser wird vorerst bis zum 30. Juni als Nachweis akzeptiert. Die Parkraumüberwachungskräfte werden die angeführten Antragsdaten bei ihren Kontrollen notieren beziehungsweise dokumentieren, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Betrugsverdacht wird Anzeige erstattet.
Ausnahmegenehmigungen oder Anwohnerparkausweise, die durch die Bezirksämter ausgestellt wurden und ihre Gültigkeit nach dem 1. Januar 2020 verloren haben, wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bis zum 30. Juni in ihrer Gültigkeit verlängert.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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