Keine Badestelle im Spreepark
Bezirksamt sieht die Umsetzung nach Prüfung nicht gegeben

Der Spreepark der Zukunft wird Kunst und Kultur, Erholung und Freizeitaktivitäten bieten, doch eine öffentliche Badestelle wird nicht dazugehören. Eine Realisierbarkeit werde nicht gesehen, teilt das Bezirksamt mit.

Die Idee einer öffentlichen Badestelle mit Liegewiese auf dem Areal hatte die FDP. Deren Bezirksverordnete Ralf Henze und Joachim Schmidt hatten im Mai 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt, der später von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wurde. „Da es auf dem Areal aus seiner Zeit als Vergnügungspark auch mehrere künstlich angelegte Seen gibt und in der außerhalb der Umzäunung gelegenen Spree das Baden historisch verboten ist, sollte in den weiteren Planungen geprüft werden, ob es möglich ist, als ergänzendes Angebot einer attraktiven Freizeitgestaltung einen Bereich einzurichten, der im Sommer als Badestelle mit Liegewiese genutzt werden kann“, hatten sie geschrieben.

Der damalige Baustadtrat Rainer Hölmer (SPD) wandte sich daraufhin an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Diese informierte, dass es grundsätzlich möglich sei, eine Badestelle auf geeigneten Flächen in Grünanlagen zu schaffen. Im eigenen Fachvermögen befänden sich aber keine Flächen, die für die Einrichtung einer Badestelle an der Spree im unmittelbaren Bereich des Spreeparks geeignet wären.

Das Bezirksamt erklärte, dass eine Badestelle nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens für den Spreeparks sei. „Eine Badestelle würde sinnvollerweise ein naturnahes Ufer ohne Barrieren erfordern“, heißt es. Das Ufer entlang des Plänterwalds sei aber teils befestigt, teils aufwendig naturnah umgestaltet worden, was gegen eine Badestelle spreche. Weil die Spree eine Bundeswasserstraße ist, liegt sie nicht auf einem Grundstück des Landes Berlin. Eine Prüfung habe zudem ergeben, dass im gesamten Bereich des Plänterwalds keine nach dem Grünanlagengesetz öffentlich gewidmeten Grünanlagen existieren. Die meisten Flächen liegen demnach in der Verantwortung der Berliner Forsten. Dort gelte die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Plänterwalds. Die Inanspruchnahme von Flächen des benachbarten Treptower Parks verbiete sich wegen dessen Status als Gartendenkmal. Das Amt verwies daher zum Baden auf das Badeschiff an der Arena und die Plansche am Dammweg.

Autor:

Philipp Hartmann aus Köpenick

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