Belforter Straße 16: Pankow wendet erstmals Vorkaufsrecht an
Das Bezirksamt Pankow macht jetzt erstmals Gebrauch vom kommunalen Vorkaufsrecht für Wohnhäuser. Diese Möglichkeit eröffnet ihm das Baugesetzbuch.
Das Bezirksamt erwirbt das Grundstück Belforter Straße 16 zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. Das Grundstück befindet sich im sozialen Erhaltungsgebiet „Kollwitzplatz“. Nach Prüfung und Anhörungen entschloss sich das Bezirksamt zu diesem Schritt, sagt Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen). Nach einem entsprechenden Bezirksamtsbeschluss und der rechtskräftige Zustellung des Bescheides an den Verkäufer geht das Grundstück nun an die landeseigene Gewobag. Im Vorderhaus und Quergebäude befinden sich 20 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten.
Bislang gibt es in den beiden Gebäuden keine Eigentumswohnungen. Deshalb hätte sich dem neuen Käufer die Möglichkeit geboten, die Gebäude und die Wohnungen baulich aufzuwerten, erklärt Kuhn. Er hätte Aufzüge und Balkone anbauen sowie ein Wärmeverbundsystem anbringen können. Durch solche werterhöhenden Maßnahmen könnten die Mieten dann auf ein überdurchschnittliches Niveau erhöht werden, schätzt das Bezirksamt ein. Die höheren Mieten wären für einen Teil der Mieter nicht mehr bezahlbar. Damit käme es zu einer Verdrängung der bisherigen Bewohner.
Um das zu verhindern, beschloss das Bezirksamt bereits vor Jahren, dass das frühere Sanierungsgebiet Kollwitzplatz den Status eines sozialen Erhaltungsgebietes erhält. In solchen Gebieten ist es den Bezirken laut Baugesetz möglich, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Das wird vor allem praktiziert, wenn abzusehen ist, dass ein avisierter Käufer mit Baumaßnahmen angestammte Mieter verdrängen könnte.
Zu Verkäufen von Wohngebäuden in sozialen Erhaltungsgebieten muss das Bezirksamt seine Zustimmung geben. Der geplante Verkauf der Belforter Straße 16 sei durch die interne AG Vorkaufsrecht des Bezirksamtes geprüft worden, so Vollrad Kuhn. Weil die Gefahr einer Mieterverdrängung bestand, schlug man dem potenziellen Käufer vor, eine Abwendungserklärung einzureichen oder eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben. Das heißt, der neue Eigentümer hätte sich verpflichten können, das Gebäude im Sinne der Erhaltungsziele für das Gebiet zu bewirtschaften. Da der Käufer eine solche Vereinbarung ablehnte und auch keine Abwendungserklärung einreichte, konnte durch Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Gewobag die Veräußerung an diesen Investor verhindert werden.
„Da die städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Zuge der Kooperationsvereinbarung mit dem Senat Mieter durch die Härtefallregelungen bei Mieterhöhungen vor finanzieller Überforderung verstärkt schützen und die Modernisierungsumlage auf maximal sechs Prozent der aufgewandten Modernisierungskosten begrenzt wird, werden damit die Mieter der Belforter Straße 16 vor Verdrängung besser geschützt“, so Kuhn.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts solle das soziale Erhaltungsrecht noch wirksamer machen, erklärt der Stadtrat. Deshalb werden in den 13 Erhaltungsgebieten des Bezirks Modernisierungen, die Umwandlung in Eigentumswohnungen und Grundstücksverkäufe geprüft. Bei Verstößen gegen das soziale Erhaltungsrecht werden sie nicht genehmigt, und der Bezirk behält sich ein Vorkaufsrecht vor.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.