Abwendungsvereinbarung steht
Mieter der Paul-Robeson-Straße 17 sollen vor Verdrängung geschützt werden
Das Bezirksamt schloss mit der neuen Eigentümerin des Hauses Paul-Robeson-Straße 17 eine Abwendungsvereinbarung ab. Das teilt das Bezirksamt mit.
Im vergangenen Herbst machten die Mieter dieses Hauses mit mehreren Aktionen auf ihre Situation aufmerksam. Unter anderem luden sie Bürgermeister Sören Benn (Die Linke) ein und veranstalteten gemeinsam mit Mietern des Hauses Gleimstraße 56, die sich in der gleichen Situation befinden, eine Kunstaktion.
Das Wohnhaus aus der Gründerzeit war zuletzt in den 70er-Jahren saniert worden. Inzwischen blättert etwas die Farbe ab, aber die Wohnungen sind noch gut in Schuss. Dafür sorgen die Mieter der 28 Wohnungen und zwei Gewerbetreibende. Dort lebt eine bunte Mischung: Künstler, Selbstständige, Studenten und Geringverdiener. Die Mieten sind erschwinglich: um die 300 Euro für eine Ein-Raum-Wohnung, etwa das Doppelte für zwei Zimmer.
Seitdem die Mieter im Sommer erfuhren, dass ihr Haus verkauft wird, befürchten sie eine kostspielige Modernisierung. Die hätte zur Folge, dass viele von ihnen die Miete nicht mehr aufbringen könnten. Deshalb regten sie an, dass der Bezirk bei diesem Wohnhaus von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch machen sollte. Das Gebäude befindet sich im sozialen Erhaltungsgebiet Arnimplatz. In diesem Gebiet ist es deshalb möglich, dass das Bezirksamt ein Vorkaufsrecht zugunsten einer Wohnungsbaugesellschaft ausübt. So käme das Haus in kommunale Hände, und der Verbleib der Mieter könnte gesichert werden.
„Das Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft konnte wegen des erheblichen Zuschussbedarfs seitens des Landes und trotz erheblicher Unterstützung von politischer Seite sowie weitreichender Zusagen seitens der Mieterschaft nicht erreicht werden“, informiert Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen).
Deshalb wurde mit der neuen Eigentümerin über eine Abwendungsvereinbarung verhandelt. „Ich freue mich darüber, dass wir nach mehreren Verhandlungsrunden nun zumindest eine gute Vereinbarung erreichen konnten, mit der die Mieter besser vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohnungseigentum geschützt sind“, so Kuhn weiter.
Die Käuferin machte laut Kuhn weitreichende Zusagen. Dazu zählen der Verzicht auf Umwandlung in Wohn- oder Teileigentum für einen sehr langen Zeitraum sowie auf mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen wie den Ein- oder Anbau von Aufzügen und den Anbau von Balkonen in den Seitenflügeln. Beides wäre nach dem Erhaltungsrecht für dieses Gebiet eigentlich zulässig, so Kuhn.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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