Bezirksamt greift ein
Pankow übt zum ersten Mal das Vorkaufrecht für die Gleimstraße 56 aus
Der Bezirk wird für die Gleimstraße 56 sein kommunales Vorkaufsrecht ausüben. Es wird damit das erste Wohnhaus im Bezirk Pankow, bei dem die Kommune diese Möglichkeit zum Schutz von Mietern nutzt. Das Vorkaufsrecht wird zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Gesobau ausgeübt, die auch den Kaufpreis zahlen wird.
Das Gebäude war, wie kürzlich berichtet, im Juni vom bisherigen Eigentümer an eine Immobilienfirma verkauft worden. Die Mieter befürchten seitdem, dass es kostenintensiv modernisiert werden soll. Als Käufer sei im Grundbuch inzwischen eine GmbH vorgemerkt, berichtet Lothar Gröschel vom Mieterverein des Hauses. Diese gehöre zu einem „komplexen Unternehmensgeflecht, unter anderem mit Firmen in Luxemburg, Italien und der Schweiz“.
Nachdem man vom Notar den Kaufvertrag erhalten habe, erstellte das Bezirksamt ein eigenes Verkehrswertgutachten, so Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen). Dabei wurde deutlich, dass der Kaufpreis den Verkehrswert deutlich überschreite. Damit gebe es einen starken Zwang zur Refinanzierung durch eine gewinnbringende Verwertung der Immobilie, schätzt das Bezirksamt ein. Für das Gebiet, in dem sich die Gleimstraße 56 befindet, gilt eine Erhaltungsverordnung. Das heißt, die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft soll erhalten werden. Die Gefahr einer Verdrängung in der Gleimstraße 56 sei groß, schätzt der Bezirk ein. Denn in den 29 belegten Wohnungen gebe es 17 Haushalte, in denen Geringverdiener leben. Abzusehen ist, dass sich diese nach einer Modernisierung nicht mehr leisten können.
Deshalb bot das Bezirksamt der Käuferin eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. In dieser sind Maßnahmen zum Schutz der Mieter festgeschrieben. Kuhn berichtet, dass die Käuferin sich weigerte, diese zu unterzeichnen. Stattdessen schlug sie eine geänderte Fassung vor. „Die Änderungen zeigen allerdings eindeutig, dass sie nicht gewillt ist, die grundlegenden Verpflichtungen zur Erreichung des Schutzzieles der Erhaltungsverordnung zu akzeptieren“, so Kuhn. Deshalb entschloss sich das Bezirksamt, das Vorkaufsrecht auszuüben, und zwar zugunsten der kommunalen Gesobau. Diese verpflichtete sich ihrerseits, das Gebäude als Mietshaus in ihrem Bestand zu halten, die bestehenden Nutzungen nicht zu verändern und den Mietvertrag mit der Kita, die sich im Haus befindet, fortzusetzen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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