Immer sinnvoll und notwendig?
Pankower Verordnete fordern genaue Prüfung vor Anbau eines Aufzugs
Der Anbau von Aufzügen an Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten des Bezirks wird für Investoren schwieriger.
Die Verordneten beschlossen auf Antrag der Fraktionen von Linken und SPD, dass solche Aufzüge gemäß Prüfkriterien nur noch genehmigt werden sollen, wenn sie ein „typisches Ausstattungsmerkmal“ für das betreffende Gebiet darstellen oder mit ihnen eine vollständige barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen hergestellt werden kann. Sollte beides nicht gegeben sein, so wird bei Anträgen zur Sanierung oder Modernisierung von Häusern in sozialen Erholungsgebieten die Genehmigung für den Anbau eines Aufzuges versagt.
Viele noch nicht modernisierte Häuser in diesen Gebieten in Prenzlauer Berg verfügen über keinen Aufzug. Die meisten von ihnen entstanden in der Gründerzeit oder in den 1920er- und 1930er-Jahren. Deshalb planen Investoren häufig, einen Fahrstuhl an den Gebäuden anzubauen – meist im Innenhof. Das erhöht den Wert der Immobilie. Der Anbau von Aufzügen führe aber regelmäßig zu Modernisierungsumlagen und somit Mietsteigerungen, die weit über ein gesundes Maß hinausgingen und den Mietspiegel kontinuierlich in die Höhe trieben, so Fred Bordfeld von der Linksfraktion in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung.
Erhebliches Kosten- und Verdrängungsrisiko
Deshalb sollen Prüfkriterien in den Milieuschutzgebieten dafür sorgen, dass zwar bis zu einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard modernisiert werden kann, aber Auswüchse, die nachhaltig den Charakter und die soziale Struktur eines Gebietes verändern, beschränkt werden. So wünschenswert ein Aufzug für den Einzelnen sein mag, kann jede Aufzugsanlage die Bewertung, was als Standard zu gelten hat, für den gesamten Block in einem Altbaukiez ändern. Da die Kosten für solche Anlagen zeitlich unbegrenzt auf die Mieter umgelegt werden können, führe jeder einzelne Aufzug in Altbaugebieten zu einem erheblichen Kosten- und Verdrängungsrisiko für finanziell weniger leistungsfähige Mieter, erklärt Bordfeld weiter.
Mit ihrem Beschluss zu einer entsprechenden Änderung der Prüfkriterien für Bauanträge in sozialen Erhaltungsgebieten wollen die Verordneten nun Mieter besser schützen, die sich solche Mieterhöhungen nicht leisten können.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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