Mieter fürchten teure Sanierung
Politiker statten der Gleimstraße 56 einen Hausbesuch ab
Die Mieter des Hauses Gleimstraße 56 hoffen auf die Unterstützung der Bezirkspolitik. Ihr Haus wurde verkauft. Sie befürchten, dass es nun kostenintensiv modernisiert wird und sie sich die höhere Miete nicht mehr leisten können.
Die Befürchtung ist nicht unbegründet. Immer wieder werden Mieter in Prenzlauer Berg nach derartigen Modernisierungen verdrängt. Um sich davor zu schützen, gründeten 20 Hausbewohner inzwischen den Mieterverein Gleim 56. Dieser möchte die Interessen aller Hausbewohner mit einer Stimme vertreten, sagt dessen Sprecher Lothar Gröschel.
Das Haus Gleimstraße 56 sei ein klassisches Mietshaus, so Gröschel. Es wurde 1901 erbaut und 2007 von den Gebrüdern Werz und Werz gekauft. Eine Sanierung blieb hingegen aus. Stattdessen ist es im Juni dieses Jahres weiterverkauft worden, wie die Mieter erfuhren. Der Käufer ist derzeit weder ihnen noch dem Bezirksamt bekannt.
Im Haus gibt es insgesamt 30 Wohnungen sowie zwei Gewerbeeinheiten. Mit einer Durchschnittsmiete von 7,19 Euro netto kalt wohnen die Mieter dort viele Jahre sehr kostengünstig. Eine Mieterin kam sogar 1952 in ihrer heutigen Wohnstube zur Welt und wohnt immer noch dort.
Der Mieterverein hat inzwischen erste Aktionen organisiert. So lud er unter dem Motto „Kann denn Miete Sünde sein“ Politiker und Bezirksamtsmitarbeiter zu einem Hausbesuch ein. Neben Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) nahmen auch Verordnete und Mitarbeiter des Abgeordnetenhauses daran teil. Die Besucher hatten die Möglichkeit, das Gebäude in Augenschein zu nehmen und dessen Bewohner persönlich kennenzulernen. Dieser Hausbesuch hatte zur Folge, dass die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf Antrag von Linksfraktion und SPD inzwischen einen Beschluss mit dem Betreff „Gleimstraße 56 – Vorkaufsrecht konsequent wahrnehmen“ fasste. In diesem wird das Bezirksamt aufgefordert, den Verkauf dieses Hauses, das in einem Milieuschutzgebiet liegt, genauestens zu prüfen. Des Weiteren soll mit dem potenziellen Käufer eine sogenannte Abwendungsvereinbarung geschlossen werden. Das heißt, der neue Eigentümer muss sich verpflichten, das Gebäude im Sinne der Erhaltungsziele für das Milieuschutzgebiet zu bewirtschaften. Damit soll der Verbleib der Mieter im Haus gesichert werden.
Lehnt der der Käufer eine solche Vereinbarung ab, kann das Bezirksamt laut Baugesetz sein Vorkaufsrecht ausüben. Dieses Verfahren ist im Bezirk Pankow allerdings noch nie bis zum Schluss durchgezogen worden. So könnte möglicherweise das Haus Gleimstraße 56 das erste in Pankow sein, dass per Vorkaufsrecht vom Bezirksamt zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft erworben wird.
Doch noch ist es nicht so weit. Stadtrat Kuhn sicherte zu, dass das Bezirksamt zunächst den Kaufvertrag prüfen und eine Abwendungsvereinbarung anstreben wird. Dafür müsse man aber den Kaufvertrag erst einmal erhalten, damit man auch den neuen Eigentümer kennt.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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