Posse um vier Fenster: Verordnete fordern nachträgliche Genehmigung

Blick auf die „Schöne Ecke“: Rechts ist das Haus mit den vier Fenstern in der Brandwand zu sehen, darunter die 60 Meter lange Bank auf der kleinen Grünfläche. | Foto: Bernd Wähner
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Es ist wahrlich eine Posse, die sich da um vier Fenster mit Blick auf die „Lange Bank“ am Kollwitzplatz abspielt.

Den Prolog zu dieser Posse gab es vor vier Jahren. Seinerzeit entschied sich die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag, das Wohngebäude in der Kollwitzstraße 69 zu sanieren. Beim Bezirksamt wurde ein Bauantrag gestellt, und die Mieter wurden informiert. Doch dann gab es die ersten Wirrungen. Das Bezirksamt erteilte der Gewobag die Auflage, im Zuge der Sanierung vier Fenster zuzumauern. Die befinden sich in einer Brandwand und wurden zu DDR-Zeiten eingebaut. Nach heutigem Baurecht darf es aber in Brandwänden keine Fenster geben.

Doch diese Fenster stören niemanden. Auf der „Schönen Ecke“ Kollwitz- und Wörther Straße steht als einziges Bauwerk seit 2002 die beliebte lange Bank, die knapp 60 Meter lang ist. Nur wenn geplant wäre, dass auf diesem Eckgrundstück ein Haus gebaut werden soll, müsste die Brandwand komplett geschlossen sein.

Trotzdem blieb das Bezirksamt bei seiner Entscheidung. Es sei denn, die Gewobag könne nachweisen, dass es für den Einbau der Fenster eine Baugenehmigung gab. Doch dieser Nachweis ist schlichtweg nicht möglich. Die Fenster wurden zu DDR-Zeiten, offenbar in den 80er-Jahren eingebaut. Seinerzeit verwaltete dieses Gebäude die Kommunalen Wohnungsverwaltung (KWV). Danach ging es an die WiP Wohnungsbaugesellschaft in Prenzlauer Berg, ehe diese mit der Gewobag fusionierte. Unterlagen gibt es nicht mehr.

Deshalb informierte das Wohnungsunternehmen die betreffenden Mieter, dass die Fenster zugemauert werden sollen. Mindestens zwei Mietparteien wollten aber einer entsprechenden Änderung ihres Mietvertrages nicht zustimmen. So konnte nicht mit dem Bauen begonnen werden. Die Gewobag bemühte sich ihrerseits, eine Verständigung mit dem Bezirksamt zur Beibehaltung der Fenster zu erreichen.

Seit 2014 zieht sich das Ganze nun schon hin. Als Zwischenspiel gab es immer wieder mal kleine, mündliche und schriftliche Anfragen von Verordneten zum Sachstand. Das Bezirksamt konnte nach Meinung der Verordneten aber nie schlüssig antworten, warum man bei dieser sturen Haltung blieb. Aber jetzt reichte es den Verordneten. Auf Antrag von Linksfraktion und SPD beschäftigte sich der Stadtentwicklungsausschuss mit der Sache.

Dort wurde dann über Irrungen der Verwaltung gesprochen. Die Unterstellung, dass die Fenster ohne Baugenehmigung eingebaut wurden, hieße: Das Bezirksamt nimmt an, dass die KWV Prenzlauer Berg in dieser exponierten Lage am Kollwitzplatz im Rahmen zentral gesteuerter, komplexer staatlicher Sanierungsmaßnahmen durch eine staatliche Baufirma Schwarzarbeit zuließ, so die Verordneten. Solch eine Annahme sei grundlos und willkürlich.

Deshalb beauftragte die BVV das Bezirksamt nun, die Genehmigung für die Fenster bis auf Widerruf zu erteilen. Sollte, was bisher nicht vorgesehen ist, irgendwann doch einmal die „Schöne Ecke“ mit einem Haus bebaut werden, könnte die Genehmigung zurückgezogen werden. Damit das auf absehbare Zeit nicht passiert, erhielt das Bezirksamt gleich noch von den Verordneten den Auftrag, die Nutzung des Grundstücks Kollwitzstraße 67 als Grünfläche, inklusive der langen Bank, dauerhaft zu sichern. So könnten die Fenster erhalten bleiben und die Posse würde hoffentlich ein Ende haben.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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