Vereinbarung mit Eigentümern
Prenzlauer Berg. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten können sich die Mieter des Hauses Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 auf eine Abwendungsvereinbarung berufen. Diese schloss das Bezirksamt mit den neuen Eigentümern ab. In diesem Haus gibt es 17 Wohnungen sowie fünf Gewerbeeinheiten. Der Abschluss dieser Vereinbarung wurde möglich, weil sich das Haus in einem Milieuschutzgebiet befindet. Die Käufer hätten zugesagt, in den kommenden 20 Jahren darauf zu verzichten, die Mietwohnungen in dieser Immobilie in Eigentumswohnungen umzuwandeln, berichtet Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen). Zusätzlich haben sich die Käufer dazu verpflichtet, auf mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten. Sogenannte Abwendungsvereinbarungen kann das Bezirksamt mit Käufern von Wohnhäusern in Milieuschutzgebieten abschließen, um den Verbleib von Mietern in den Häusern zu sichern. Lehnen Käufer solch eine Vereinbarung allerdings ab, könnte der Bezirk ein Vorkaufsrecht ausüben. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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