Bedenken des Denkmalamtes sind ausgeräumt
Graffiti sollen legalisiert werden
Auf die Mauer des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks Richtung Mauerpark sollen endlich ganz offiziell Graffiti gesprüht werden dürfen.
Diesen Beschluss fasste die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf Antrag der Linksfraktion. Außerdem müsse das Bezirksamt dafür sorgen, dass Container für die Entsorgung des dort anfallenden Mülls aufgestellt werden.
Die sogenannte Hinterland-Mauer ist bei Sprayern aus vielen Nationen äußerst beliebt. Immer wieder werden hier Graffitikunstwerke übersprüht. Und diese Wand ist inzwischen so etwas wie eine Streetart-Galerie mit stetig wechselnden Bildern. Sie ist ein Magnet für Touristen und Berliner gleichermaßen. Manche von ihnen sehen den Künstlern sogar stundenlang bei der Arbeit an Kunstwerken zu. In einschlägigen Internetforen sind diese Graffitikunstwerke schon lange ein Geheimtipp. Legal ist das Besprühen allerdings nicht. Es wird bisher nur geduldet.
Senatsverwaltung muss entscheiden
Um es offiziell zu legalisieren, fasste die BVV bereits im vergangenen Jahr auf Antrag von Linksfraktion und Grünen den Beschluss, dass sich das Bezirksamt dafür beim Senat einsetzen soll. Das Gemäuer gehört nämlich der Senatsinnenverwaltung.
Die Antwort aus dem Senat ließ die Verordneten hoffen, dass die Graffitikunstwerke künftig ganz legal gesprüht werden können. Allerdings erteilte der Senat dafür Auflagen. Unter anderem dürfen die Graffiti nur Richtung Mauerpark, nicht aber Richtung Stadion im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark entstehen. Außerdem müsse der Denkmalschutz zustimmen. Weiterhin sei vom Bezirk für eine entsprechende Müllbeseitigung zu sorgen, damit an der Mauer nicht Farbdosen, Getränkeflaschen und sonstiger Müll liegen bleiben.
Wie entscheidet das Denkmalamt?
Während sich die Graffiti-Beschränkung auf die sogenannte Hinterland-Mauer sowie die Müllbeseitigung relativ unkompliziert umsetzen lassen, sieht das mit dem Denkmalschutz etwas schwieriger aus. Die Denkmalschutzbehörde dulde zwar das Besprühen, hieß es aus dem Bezirksamt. Der Grund: Graffiti gab es hier bereits vor Unterschutzstellung dieser Mauer. Aber erlaubt seien neue Graffitis eigentlich nicht. Denn ein Denkmal dürfe ohne Zustimmung nicht verändert werden, hieß es noch im vergangenen Sommer.
Nach einer offiziellen Anfrage an die für den Denkmalschutz zuständige Senatsverwaltung für Kultur und Europa stellte sich jetzt allerdings heraus, dass das Landesdenkmalamt inzwischen offenbar keine Einwände hat. „Nun scheinen alle Voraussetzungen für eine dauerhafte Legalisierung erfüllt zu sein, was nun endlich zu einem geklärten Rechtszustand führen kann“, so Maximilian Schirmer von der Linksfraktion.
Die Müllcontainer fehlen noch
Aktuell stehe allein die Aufstellung von Müllcontainern noch aus. Hier muss nun das Bezirksamt aktiv werden, so Schirmer weiter. Er geht nach dem neuerlichen BVV-Beschluss davon aus, dass der „zuständige Stadtrat, Torsten Kühne (CDU), den Auftrag der BVV ohne weitere Verzögerungen umsetzen könne, damit legale Möglichkeiten für Kreativität in Pankow erhalten bleiben, dauerhaft und endgültig.“
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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