Mieterschutz durch Vorkaufrecht
47 Wohneinheiten an Cantian- und Gaudystraße geschützt
Das Bezirksamt hat dank Vorkaufsrecht 47 Wohneinheiten in der Cantianstraße 23 und Gaudystraße 10 schützen können.
Der Stadtrat für Stadtentwicklung Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) hat erfolgreich die Verhandlungen mit dem Käufer der Grundstücke für eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen. Durch die Unterzeichnung verzichtet der Bezirk auf sein Vorkaufrecht, aber nur unter der vertraglich festgehaltenen Bedingung, dass die Mieter vor Luxussanierung und Umwandlung ihrer Wohnungen in Wohneigentum sowie der daraus folgenden Verdrängung geschützt sind. Die Vereinbarung gilt für insgesamt 47 Wohneinheiten.
Der Käufer des Grundstücks ist den Forderungen des Bezirksamtes in den wesentlichen Punkten gefolgt. Er hat im Rahmen der Vereinbarung zugesagt, auf Wohnungseigentum an den Bestandswohnungen im sozialen Erhaltungsgebiet Falkplatz zu verzichten. Zusätzlich hat sich der Käufer dazu verpflichtet, auf Maßnahmen wie den Anbau von Balkonen und Personenaufzügen zu verzichten. Diese Verpflichtungen gelten, solange die Erhaltungsverordnung „Falkplatz“ besteht.
„Wir haben damit in diesem Jahr bereits mehrere Abwendungen vereinbart“, betonte Vollrad Kuhn. Es werden zurzeit weitere Maßnahmen in unterschiedlichen sozialen Erhaltungsgebieten geprüft. „Ziel ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Ort zu erhalten“, betont Vollrad Kuhn.
Autor:Klaus Teßmann aus Prenzlauer Berg |
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