Anwohnerin klagte gegen temporäre Spielstraße – mit Erfolg
Prenzlauer Berg. Sie sollte helfen, das Spielflächendefizit rund um den Humannplatz zu reduzieren. Doch eine Anwohnerin klagte gegen die erste temporäre Spielstraße Berlins. Das Verwaltungsgericht gab ihr in einem Eilverfahren Recht.
Am 26. Mai wurde die temporäre Spielstraße auf der Gudvanger Straße erstmals geöffnet. Ein Teil der Gudvanger Straße wurde dafür ab 10 Uhr abgesperrt. Bis 18 Uhr verwandelte sich danach der 50 Meter lange Abschnitt in einen großen Spielplatz. Eltern, Politiker und Vertreter des Deutschen Kinderhilfswerks erfreuten sich an den spielenden Kindern. Das Pilotprojekt schien erfolgreich auf den Weg gebracht.
Pilotprojekt beschlossen
Die Idee dazu hatte eine Anwohnerinitiative aus den Häusern rund um den Humannplatz. Deren Mitglieder hatten festgestellt, dass die Spielmöglichkeiten im Wohngebiet nicht ausreichen. Der Spielplatz auf dem Humannplatz ist meist überfüllt. Die Initiative stellte einen Bürgerantrag in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Die Verordneten beschlossen schließlich, dass das Bezirksamt ein Pilotprojekt für eine temporäre Spielstraße starten solle.
Wie so oft, wenn etwas völlig Neues ausprobiert wird, gibt es in Berlin für solch ein Projekt keinen rechtlichen Rahmen. Deshalb kam das Bezirksamt auf die Idee, die temporäre Spielstraße dienstags von 10 bis 18 Uhr als Veranstaltung anmelden zu lassen. Als Veranstalter konnte die gemeinnützige Gesellschaft Drachenreiter gewonnen werden.
Juristisch nicht wasserdicht
Was gut gemeint war, ist juristisch leider nicht wasserdicht, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt. Man hatte die Bewohner des Hauses, das sich unmittelbar an der temporären Spielstraße befindet, leider auch nicht mit ins Boot genommen. Nicht nur die eine Anwohnerin klagte, zehn von 14 Mietparteien unterschrieben auch eine Unterschriftenliste gegen das Spielstraßenprojekt, berichtet der Stadtrat für öffentliche Ordnung, Dr. Torsten Kühne (CDU).
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärt, dass es sich beim Spielen auf der Straße um keine Veranstaltung handele. Deshalb dürfe die Straße dafür nicht gesperrt werden. Und darum dürfe das Projekt temporäre Spielstraße erst einmal nicht mehr stattfinden. Es fehle schlicht die rechtliche Grundlage für eine zeitweise Straßensperrung. Gegen den Beschluss des Gerichts kann das Bezirksamt allerdings Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Bezirk will Beschwerde prüfen
Torsten Kühne bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Wir haben nun nicht einmal die Möglichkeit, die Modellprojektphase zu Ende zu bringen“, sagt er. Ob das Bezirksamt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wird, steht noch nicht fest. „Wir sehen uns erst einmal mit der Rechtsabteilung des Bezirksamtes die genaue Begründung des Verwaltungsgerichts an. Dann werden wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen.“ BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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