Sind Fair-Teiler Lebensmittelbetriebe?
Prenzlauer Berg. Seit dem Sommer steht in einer Nische des MachMit! Museums für Kinder eine Fair-Teiler-Station. Dabei handelt es sich um einen Kühlschrank und einen Schrank. Beide können aber seit Wochen nicht genutzt werden. Das Lebensmittelaufsichtsamt hat es verboten.
Mit den Fair-Teiler-Stationen wollen engagierte Bürger etwas gegen die Lebensmittelverschwendung tun. Der Verein Foodsharing setzt sich dafür ein, dass noch genießbare Lebensmittel auf diesem Weg weitergegeben werden können. In Kühl- und sonstigen Schränke kann jedermann Lebensmittel stellen oder herausnehmen. Das funktioniert normalerweise kostenfrei und rund um die Uhr.
Sina Maatsch vom MachMit! Museum ist von dieser Idee begeistert. Ressourcenschonung ist schon lange ein Thema, mit dem sich das Team des Museums beschäftigt. So ist es nicht verwunderlich, dass eine eigene Fair-Teiler-Station entstand. Anfang September ging sie in Betrieb. Aber Ende des Jahres kam das Aus.
Nutzung untersagt
Das Lebensmittelaufsichtsamt untersagte die weitere Nutzung. Der zuständige Stadtrat für öffentliche Ordnung, Torsten Kühne (CDU), bedauerte diesen Schritt. Die Idee sei zwar begrüßenswert. Doch weil Kühl- und sonstige Schränke für jeden zugänglich sind und nicht beaufsichtigt werden, kann die Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften nicht garantiert werden. Deshalb müsse es einen Ansprechpartner vor Ort, also einen festgelegten Verantwortlichen geben. Dieser Ansicht schloss sich Verbraucherschutz-Staatssekretärin Sabine Toepfer-Kataw (CDU) an.
„Wir sehen die Weitergabe der Lebensmittel als rein private Initiative und Angelegenheit. Von den Behörden werden wir aber wie Lebensmittelbetriebe behandelt“, erklärt Sina Maatsch. Inzwischen haben sich Vertreter der Berliner Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammengesetzt. Sie verständigten sich auf „Mindestanforderungen für Foodsharing-Kühlschränke“. Die Behörden kamen zu der Auflassung: Wenn die Lebensmittel unmittelbar von Privatperson zu Privatperson weitergegeben werden, ist das in Ordnung. Erfolgt die Weitergabe aber über Kühl- und sonstige Schränke, handelt es sich laut EU-Vorordnung für Lebensmittelsicherheit um ein Lebensmittelunternehmen. Dabei spielt keine Rolle, dass keinerlei Einnahmen erzielt werden.
Stationen müssen registriert werden
Für solche „Unternehmen“ müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zum Beispiel: Die Fair-Teiler-Station muss den Behörden gemeldet und registriert werden. Eine verantwortliche Person ist zu benennen. Der Fair-Teiler muss in einem geschützten Raum unter ständiger Aufsicht stehen. Spender und Spende müssen in eine Liste eingetragen werden, um eine Rückverfolgbarkeit zu sichern. Bei diesen Vorgaben, die unter http://asurl.de/12wp nachzulesen sind, scheint klar: Sie bedeuten das Aus für die Fair-Teiler-Stationen.
Sina Maatsch weiß nicht, wie es weitergehen wird. Sie wartet erst einmal ab. Die Berliner Foodsharing-Aktivisten haben eine Online-Petition „Rette die Foodsharing-Fair-Teiler: Gegen staatlich verordnete Verschwendung“ gestartet. Sie fordern von den Politikern: „Erarbeiten Sie mit Foodsharing zusammen einen Leitfaden, der die Lebensmittelsicherheit im Umgang mit den Fair-Teilern sicherstellt, ohne die Rettung und Weitergabe von Lebensmittel zu erschweren oder zu behindern!“ Bislang haben fast 20 000 Menschen unterschrieben. Weitere Informationen: http://asurl.de/12wq. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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