Bezirksamt beschied Bauanfrage zum Güterbahnhof negativ
Prenzlauer Berg. Auf dem früheren Güterbahnhof Greifswalder Straße wird es vorerst keine massive Bebauung mit neuen Wohnhäusern geben.
Das teilte Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/ Die Grünen) in seiner Antwort auf eine Anfrage des Bezirksverordneten Matthias Zarbock (Die Linke) mit. Das frühere Gelände des Güterbahnhofs, das sich unmittelbar am Ernst-Thälmann-Park und am S-Bahnhof Greifswalder Straße befindet, wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Inzwischen ist es eine richtige Brache. Weil es für den Bahnverkehr nicht mehr benötigt wird, beantragte die Deutsche Bahn AG einen "Freistellungsbescheid für Bahnbetriebszwecke gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz". Diesem Antrag gab das Eisenbahnbundesamt statt. Damit kann es vermarktet werden.
Der Investor "Bahngelände Greifswalder Straße GmbH" stellte danach bereits im November 2012 einen Bauvorbescheidsantrag, berichtet Stadtrat Kirchner. Darin stellte er die Frage, ob der Bau von zwei Wohnhochhäusern an der Greifswalder Straße sowie der Neubau von 49 Stadthäusern auf dem Gelände genehmigungsfähig sei. Kirchner: "Die Fragen wurden negativ beantwortet, da planungsrechtlich beachtliche bodenrechtliche Spannungen zu erwarten wären."
Allerdings: Das Bezirksamt führt zurzeit eine Voruntersuchung zum Areal Ernst-Thälmann-Park mit Beteiligung von Einwohnern, Vermietern und potenziellen Investoren durch. Ein Teilbereich ist der ehemalige Güterbahnhof. Gemeinsam mit allen Beteiligten soll überlegt werden, wie sich die Stadtbrache entwickeln könnte. Nach Ablehnung der Bauvoranfrage können die Gespräche und Abstimmungen ergebnisoffen stattfinden. Das Ergebnis der Voruntersuchungen entfalte allerdings keine Rechtswirkung, stellt Kirchner klar. Egal welche Visionen für die Fläche entwickelt werden: Es lässt sich damit weder Baurecht begründen noch lassen sich künftige Baugesuche damit zurückstellen.
Alle künftigen Baugesuche, so Kirchner, sind jeweils nach geltendem Planungs- und Baurecht zu begründen. Das heißt, wenn der Investor eine neue Bauvoranfrage stellt, die dem Baurecht entspräche, könnte er durchaus eine positive Antwort aus dem Bezirksamt erhalten.
Bernd Wähner / BW
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