Gericht entscheidet gegen illegale Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Prenzlauer Berg. Die 13. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat erstmals entschieden, das Ferienwohnungen in einem Mehrfamilienhaus rücksichtslos sind. Damit bestätigte sie eine Entscheidung des Pankower Bezirksamts.
Dieses hatte der Betreiberin von Ferienwohnungen an der Prenzlauer Allee untersagt, Räume weiterhin an Feriengäste zu vermieten. "Das ist eine wegweisende Gerichtsentscheidung", findet Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen). "Erstmals hat ein Gericht eine eindeutige Aussage zum Betrieb von Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern gemacht."
Die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirks wurde in diesem Fall aktiv, weil es Hinweise von Mietern aus dem Haus gab. Nach Beschwerden kontrollierte ein Mitarbeiter der Bau- und Wohnungsaufsicht mit Polizeiunterstützung das Gebäude. Daraufhin wurde der Betreiberin die Nutzung von Räumen im Haus als Ferienwohnungen untersagt. Diese klagte dagegen. Sie bestritt, dass es sich um Ferienwohnungen handele. Das sah das Verwaltungsgericht aber anders. An der Klingelleiste seien zum Beispiel Fantasienamen zu finden. Hinzu kam, dass auch im Internet für die betreffenden Ferienwohnungen geworben wurde. Das alles fasste das Gericht als Indiz dafür auf, dass es sich doch um Ferienwohnungen handele. Es kam zu der Auffassung: Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern sind wegen der mit ihnen verbundenen Belastungen problematisch und verstoßen gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
In ganz Berlin gibt es geschätzte 12 000 Ferienwohnungen. Genaue Zahlen liegen nicht vor, weil diese zumeist illegal betrieben werden. Deshalb erließ das Abgeordnetenhaus Ende 2013 ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Trotz Gesetz ist es aber nicht einfach, eine Zweckentfremdung nachzuweisen. Hinweise von Hausbewohnern sind immer noch die Ausnahme.
Kirchner freut sich über das Gerichtsurteil: "Es zeigt uns, dass unser Vorgehen richtig ist." Noch ist die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig. Die Betreiberin der Ferienwohnungen an der Prenzlauer Allee kann immer noch Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
Bernd Wähner / BW
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