Neue Festbeträge für Hörsysteme
Der Gesetzgeber hat neue Festbeträge für Hörgeräte festgelegt. Dieser neuen Festbeträge gelten ab dem 1. November 2013. Noch gibt es viel Verwirrung und einige Unklarheiten über diese Summe. Bei dem oftmals genannten Betrag handelt es sich um den Höchstbetrag, den die GKV(Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen)als Empfehlung gegeben hat. Dieser Höchstbetrag muss nicht dem Vertragspreis der Krankenkasse entsprechen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Vertragspreis meist unterhalb des Festbetrages bleibt. Für alle BKK-Versicherten liegt bereits ein neuer Vertrag vor. Für alle anderen Kassen sind die neuen Verträge noch nicht fertiggestellt. Mit dem neuen Festbetrag wird sich das gesamte Sortiment an aufzahlungsfreien Angeboten verändern. Der Versicherte, unser Kunde, erhält dafür mehr Leistung in der Ausstattung der Hörgeräte.
Bei B&G Hörlösungen steht dieses neue Leistungsangebot schon heute zur Verfügung und kann gern zur Probe getragen werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer der Ersten zu sein, die diese neuen Angebote testen.
B&G Hörlösungen, Drachholzstraße 5 in 12587 Berlin-Köpenick, 34 71 71 72.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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