Neue Regelung für Seelsorger
Prenzlauer Berg. Notfallseelsorger sollen künftig in den Parkraumbewirtschaftungszonen parken dürfen, ohne dass sie dafür einen Parkschein ziehen müssen. Das regt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) an. Die Notfallseelsorge ist in Berlin ehrenamtlich organisiert. Nach schweren Unfällen werden die Ehrenamtlichen von der Polizei oder den Rettungskräften informiert. Sie kommen mit ihrem privaten Pkw zum Unfallort. In der Regel bleiben sie dann aber weit länger vor Ort als Polizei und Rettungskräfte. Sind diese abgerückt, müssen sich die Seelsorger bisher einen regulären Parkplatz suchen und einen Parkschein ziehen. Weil sie einen wichtigen Beitrag leisten, sollten sie auch eine Sonderparkgenehmigung in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung erhalten, meint die CDU-Fraktion in der BVV. Dem Vorschlag schloss sich die Mehrheit der Bezirksverordneten an. Das Bezirksamt erhielt den Auftrag, sich beim Senat für eine Regelung einzusetzen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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