Schüler am Kollwitzplatz sollen wieder regulären Sportunterricht erhalten
Prenzlauer Berg. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) setzt sich dafür ein, dass an der Grundschule am Kollwitzplatz wieder uneingeschränkt Sport unterrichtet werden kann. Die Schule hat zwar ein Sportprofil, aber derzeit keine eigene Sporthalle.
Der Grund: Die eigens für sie gebaute Halle an der Sredzkistraße ist seit drei Jahren wegen baulicher Mängel überwiegend für den Schul- und Vereinsport gesperrt. Deshalb ist der Sportunterricht stark eingeschränkt. Auf Antrag der CDU-Fraktion beschäftigte sich im Sommer der Ausschuss für Schule und Sport mit dem Thema. Er formulierte einen Arbeitsauftrag an das Bezirksamt. Dieser wurde jetzt auf der jüngsten BVV-Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen.Das Bezirksamt soll prüfen, ob auf dem Sportplatz der Schule ein temporäres Gebäude errichtet werden könnte. In diesem sollte dann der reguläre Sportunterricht im Herbst und Winter stattfinden. Wenn das auf dem Gelände der Schule nicht möglich ist, müsste das Bezirksamt schauen, ob es in der Nähe der Schule einen geeigneten Standort für findet. Wenn auch das nicht möglich ist, soll das Bezirksamt eine Halle im Bezirk suchen, die für den Sportunterricht der Grundschule geeignet ist. Die Kinder müssten dann mithilfe eines Busshuttles zum Unterricht gebracht werden.
Mit ihrem Beschluss wollen die Verordneten erreichen, dass sich in puncto Sportunterricht an der Kollwitzplatz-Grundschule endlich etwas bewegt. "Eine Grundschule mit Sportprofil ohne eigene Sporthalle ist undenkbar", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Sport, Stefan Blauert (CDU).
Dass es zu so einer desaströsen Situation überhaupt kam, liegt an Baumängeln. Die Halle an der Sredzkistraße war zwischen 1998 und 2003 neu gebaut worden. Vor drei Jahren wurde festgestellt, dass sich einige Balken der Dachkonstruktion gebogen hatten. Aufgrund der Empfehlung eines Gutachters wurde der obere Teil der Doppelsporthalle gesperrt. Seit geraumer Zeit gibt es eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Bezirksamt und dem seinerzeit beauftragten Statikerbüro. Dabei geht es um Schadenersatzforderungen. Noch ist kein Ende des Rechtsstreits in Sicht. Bis dahin können keine Sanierungsarbeiten in Auftrag gegeben werden.
Bernd Wähner / BW
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