Milieuschutzgebiet – ja oder nein?
Haushalte im Bezirk werden zur Wohn- und sozialen Situation befragt

Wenn ein Gebiet unter Milieuschutz steht, heißt das nicht, dass das ewig so bleibt. Aktuell lässt das Stadtentwicklungsamt Pankow im Bezirk Einwohner zu ihren Wohnverhältnissen und ihrer sozialen Situation befragen.

Die Daten werden turnusmäßig erhoben, sprich, sie sind Vorschrift. Denn das Amt muss prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die bestehenden „Sozialen Erhaltungsverordnungen“ aktuell noch vorliegen. Betroffen sind die Milieuschutzgebiete Pankow-Zentrum, Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Teutoburger Platz, Winsstraße und Bötzowstraße. Bewohner in diesen Gebieten sollten damit rechnen, dass sie schriftlich befragt werden. Wer die entsprechenden Unterlagen per Post bekommt, hängt vom Zufall ab. Die Befragung verläuft stichpunktartig.

Ob man die teils sehr persönlichen Fragen beantwortet oder nicht, kann jeder für sich selbst entscheiden. Die Teilnahme ist freiwillig. Stadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) bittet aber um rege Teilnahme und verspricht: „Die erhobenen Angaben unterliegen dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung und werden lediglich zusammenfassend ausgewertet.“ Ein Rückschluss auf einzelne Befragte sei deshalb ausgeschlossen. Zudem werde die Befragung von vornherein anonymisiert umgesetzt. Für diese Datenerhebung hat das Bezirksamt Pankow bereits das Berliner Planungsbüro S.T.E.R.N. und die argus GmbH beauftragt. Befragt wird ab sofort bis einschließlich 22. September.

Wer angeschrieben wird und mitmacht, muss beispielsweise aktuelle Informationen zum Wohnverhältnis und zur eigenen sozialen Situation angeben. Darüber hinaus werden Daten zur Wohndauer, der Miethöhe und zu möglicherweise bereits in der Wohnung durchgeführten Modernisierungen benötigt, um später bei der Auswertung milieuschutzrelevante Aussagen treffen zu können. Andere Fragen zielen darauf ab, wie die befragte Person die örtliche Infrastruktur im Umfeld nutzt.

Die „Soziale Erhaltungsverordnung“ soll als städtebauliches Instrument die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen. Genauer gesagt: Man möchte verhindern, dass Bewohner durch Luxusmodernisierungen und damit verknüpfte Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Die Verordnung soll darüber hinaus der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bremsen.

Autor:

Corina Niebuhr aus Kreuzberg

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