Mit Rücksicht auf andere
Bezirksamt stellt verbindliche Regeln zu Handel, Musizieren, Grillen und Hunden auf

Im Mauerpark hat die Saison begonnen. Viele Parkbesucher erholen sich wieder auf den Wiesen. | Foto: Bernd Wähner
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Für dieses Jahr hat das Bezirksamt erstmals Regeln für die Nutzung des Mauerparks erlassen.

In den vergangenen Monaten wurde viel über laute Musik, Geruchsbelästigung durch Grillen, Graffiti und andere Probleme diskutiert. Nicht für alle Themen wurde bereits ein Kompromiss gefunden. Zu unterschiedlich sind die Befindlichkeiten der Anwohner auf der einen und der Parkbesucher auf der anderen Seite. Doch inzwischen ist die Saison im Mauerpark wieder in vollem Gange. Deshalb musste das Bezirksamt jetzt Nägel mit Köpfen machen. Es beschloss verbindliche „Parkregeln für den Mauerpark 2019“.

„Nach diversen großen und kleinen Runden mit vielen Engagierten rund um den Mauerpark war das Bezirksamt nun in der Pflicht, in Auswertung dieses Prozesses Festlegungen für die Saison 2019 zu treffen“, erklärt Bürgermeister Sören Benn (Die Linke). „Nach Abschluss der Saison werden diese Festlegungen evaluiert und daraus Schlussfolgerungen für das kommende Jahr gezogen. Nicht alle Ideen konnten schon umgesetzt werden, nicht alle Interessenkonflikte konnten gelöst werden. Der Prozess der Beteiligung geht weiter. Er bleibt anspruchsvoll und ist alle Mühe wert.” Die folgenden Regeln gelten ab sofort:

Musizieren: Das Musizieren soll sich auf den Bereich entlang der Schwedter Straße (Pflasterstraße) östlich in Richtung Stadion sowie bis zu zehn Meter westlich der Schwedter Straße beschränken. Gestattet ist das Musizieren montags bis donnerstags von 11 bis 19.30 Uhr sowie an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen von 11 bis 20.30 Uhr. Mit Rücksicht auf die Anwohner sollte ausschließlich in östliche Richtung musiziert werden. Weiterhin soll auf die Verwendung von Generatoren verzichtet werden.

Kommerzielle Events: Sie sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des Straßen- und Grünflächenamts (SGA).

Grillen: Das ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet, und nur von 8 bis 20 Uhr, in den Monaten Juni bis August 8 bis 21 Uhr. Zu beachten ist dabei, dass ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern eingehalten wird. Weiterhin dürfen ausschließlich Standgrills mit Kohle und keine Gas- und Einweggrills mit Bodenkontakt. Müll ist zu entsorgen.

Handel: Abgesehen vom genehmigten Handel wie etwa auf dem Flohmarkt im Mauerpark ist Handel mit Waren jeglicher Art nicht erlaubt.

Graffiti: Das Sprayen ist an der sogenannten Hinterlandmauer am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark auf der Parkseite ab sofort offiziell erlaubt. Die Spraydosen sind allerdings zu entsorgen.

Hunde: Mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden dürfen die Vierbeiner außerhalb des umzäunten Hundeauslaufgebiets an der Bernauer Straße nicht frei laufen gelassen werden. Hundehalter haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen oder beschädigen.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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