"Vergessen" verrostet und vermüllt,
der Fahradschrott in Berlin
Das Bezirksamt Mitte hat eine Sondergruppe am Laufen, die gemeldete Schrotträder mit einem Gelbpunkt versieht, im vorigen Jahr 896. (Info BZ) Die Besitzer/innen haben so drei Wochen Zeit sich zu kümmern, dann kommt die BSR und entsorgt, in Ersatzvornahme, wie es amtsdeutsch heißt. Sind die Eigentümer/innen bekannt, wirds teuer. Hochgerechnet und geschätzt könnten in Berlin tausende Schrotträder zusammenkommen. Fast alle sind noch sicher angeschlossen, was den Diebstahl fraglich macht? Welcher Dieb würde das Rad dann wieder anschließen und vergessen...? Die Räder scheinen "ausgesetzt" zu sein, weil plötzlich unlieb. Es gibt immer Besseres im Luxus und zahlreich der Fahrradiebstahl, da kann nicht jedes Rad gesucht werden! Da stehen sie nun, viele schon zerlegt und im Rost, oft die gesuchten Abstellmöglichkeiten versperrend. Manche im Knäul, kaum noch lösbar, andere können durchaus noch rollen und diese werden aufgearbeitet, von gemeinnützigen Vereinen die kaum noch hinterherkommen mit dem Schrauben, zum Beispiel im Projekt "Good Bikes", (Info BZ) aber noch andere kümmern sich für andere! Dennoch er lässt nicht nach, der Schrott am Straßenrand, besonders an Bahnhöfen und vor Einkaufscentern, das Stadtbild verunstaltend, jetzt teurer Sperrmüll und Umweltbelastung! Das Ordnungsamt Pankow zum Beispiel ist da ziemlich rücksichtsvoll und handelt lt. Rechtsgrundlagen die allerdings dem Problem wenig abhelfen.
>Auf der Rechtsgrundlage der §§ 38-41 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) kann das Ordnungsamt unerlaubt und/oder gefährdend abgestellte Fahrräder sicherstellen. Schrotträder, die dem Sperrmüll zugeordnet wurden, also herrenlos sind, können nach §§ 959 und 958 BGB beseitigt werden. Das Anschließen ist ein Indiz dafür, dass das Rad weiterhin als Eigentum betrachtet wird und noch genutzt werden soll; dies gilt grundsätzlich auch für Fahrradwracks, die noch nicht als Abfall identifiziert wurden. Auch platte Reifen oder fehlende Sättel reichen hier nicht aus, um das Merkmal einer Fahrradleiche zu erfüllen. (Ordnungsamt Pankow 9.12.21)<
Ergo eine "ordnungsamtliche Kannbestimmung" und so wird das nie was mit der Ordnung vom Amt, in Sachen Fahrradschrott im öffentlichen Straßenland. Auch längst geklebte Gelbpunkte verlangen Konsequenzen, mindesten nach drei Wochen, mit Kulanz vielleicht sechs, aber nicht Monate und oder Jahre, wie zum Beispiel am S-und U-Bahnhof Schönhauser Allee. (s.Fotos) Das Bezirksamt Mitte ist da schon weiter..!
R.R.
Autor:Ralf Rohrlach aus Friedrichshain |
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