Bezirksamt liegt eine Bauvoranfrage für das Grundstück am Nesselweg vor
Rosenthal. Im Bezirk Pankow sind schon wieder Kleingärten bedroht. Dieses Mal geht es um 19 Parzellen in der Kleingartenanlage Nesselweg. Die Anlage besteht seit 1933. Neben zwei privaten Eigentümern ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow, Miteigentümer.
Noch im Februar forderte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) das Bezirksamt auf, sich für den Fortbestand der Kleingärten einzusetzen. Wie schwierig das ist, machte Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) im Stadtentwicklungsausschuss klar. In einer Eigentümergemeinschaft kann eben auch das Bezirksamt überstimmt werden. So kam es in den vergangenen Wochen zu Entscheidungen, die der Bezirk zwar nicht mitträgt, aber nicht verhindern konnte.Der Pachtzins für die Parzellen ist drastisch erhöht worden. Des Weiteren gibt es eine juristische Auseinandersetzung mit dem Bezirksverband der Pankower Kleingärtner. Es geht um die Frage, ob es sich am Nesselweg tatsächlich um eine Kleingartenanlage handelt. Worauf das Ganze hinausläuft, macht Kirchner deutlich: "Wir haben eine Bauvoranfrage erhalten. Es wird angefragt, ob die Umstrukturierung der Fläche zu Wohnzwecken und der Bau von 17 Wohnhäusern möglich ist. Noch ist nichts beschieden worden."
Inzwischen fand eine Begehung der Fläche durch Mitarbeiter des Bezirksamtes statt. Diese stellten fest, dass sich am Nesselweg nur sieben "echte" Kleingärten, sechs Erholungsgrundstücke und sechs Häuser mit Dauerbewohnern befinden. Gemäß Bundeskleingartengesetz handele es sich damit nicht um eine Kleingartenanlage, so Kirchner. Den Parzellenpächtern sei aber kein Vorwurf zu machen. Die Situation sei ja von der Eigentümergemeinschaft seit Jahrzehnten gebilligt worden.
Allerdings werde das jetzt geltende Bundeskleingartengesetz ausgenutzt, die Fläche zu vermarkten. Der Bau neuer Einfamilienhäuser ist für Immobilienfirmen sehr lukrativ. Kleingartenverbandschef Wolfgang Wölfer kündigt an, dass sich der Verband juristisch gegen eine Kündigung wehren werde. Außerdem prüfe laut Kirchner das Rechtsamt, ob es rechtens ist, dass die beiden anderen Eigentümer gegen das Veto des Bezirksamtes Entscheidungen durchsetzen dürfen.
Bernd Wähner / BW
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