Bebauungspläne für Rudow liegen im Rathaus aus
Durch die Festsetzung von Gewerbegebieten im Bereich Stubenrauchstraße und Kanalstraße in Rudow im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne mit der Bezeichnung 8-48b und 8-61 soll eine bauliche Arrondierung ermöglicht werden. Sie soll dem gesamtstädtischen Ziel der Flächensicherung für produktionsorientiertes Gewerbe entsprechen. Aufgrund eines nahegelegenen Tanklagers sowie angrenzender Wohnnutzungen wird mit den Plänen das Ziel realisiert, konfliktminimierende Nutzungsübergänge zu schaffen und die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen einzuschränken.Die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen wird daher bestehenden Zentren wie Alt-Rudow vorbehalten bleiben. Einzelhandelsbetriebe werden im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne weitgehend ausgeschlossen.
Der baurechtliche Bestandsschutz der vorhandenen Betriebe wird aber nicht berührt. Der bereits stillgelegte Abschnitt eines Industrieanschlussgleises der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn, der von der Stubenrauchstraße in die Kanalstraße führt, wird in das angrenzende Gewerbegebiet einbezogen. Angrenzende Flächen der Stubenrauchstraße und Kanalstraße werden als Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich gesichert.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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