Eine "Bucht für Alle"? Volksinitiative erfolgreich / Parlament muss sich mit Thema befassen
„Bucht für Alle“ fordern die Gegner des Bebauungsplans für die Rummelsburger Bucht mit einer Volksinitiative. In der Kritik steht vor allem das Tourismusprojekt Coral World. Mit 28 216 gültigen Unterschriften war die Petition erfolgreich.
Die Volksinitiative fordert von der Berliner Politik, die Rummelsburger Bucht für die Allgemeinheit zu sichern. Konkret geht es ums Areal, für das der Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ aufgestellt wurde – also auch um den sogenannten Wasserpark. Die Verträge für das Riesenaquarium waren schon vor zwei Jahren mit dem Investor Coral World geschlossen worden, die Volksinitiative verlangt deren Rücknahme. Generell sollen die Entwicklungsziele für die Bucht überprüft und geändert werden, heißt es in der Petition.
Der Bebauungsplan „Ostkreuz“ wurde im Frühjahr von den Lichtenberger Bezirksverordneten in einer Sondersitzung mehrheitlich beschlossen. Heftige Proteste begleiteten damals die Versammlung. Um das Land am Rummelsburger See wird seit Jahren gestritten. Der Verkauf eines Großteils der Grundstücke an Privatinvestoren stand und steht in der Kritik. Zu wenig an bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur, zu viel Wasserspektakel, so der Hauptvorwurf der Gegner des B-Plans. Die Initiative „Bucht für Alle“ legte ein Alternativkonzept vor. Den Einwohnerantrag dazu lehnten die Bezirksverordneten in der Sondersitzung ab.
Nicht unmittelbar eine Rechtsänderung
Nach dem Erfolg der Petition muss sich das Abgeordnetenhaus nun innerhalb der nächsten vier Monate mit dem Anliegen befassen. Sprecher der Volksinitiative werden dazu in die zuständigen Ausschüsse eingeladen und angehört.
Die Volksinitiative ist eine Form der Massenpetition, die das Berliner Parlament dazu verpflichtet, sich mit bestimmten Themen öffentlich zu befassen. Mindestens 20 000 Unterstützerunterschriften sind dazu nötig. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, die mindestens 16 Jahre alt sind, können eine Volksinitiative unter Angabe ihrer Adresse unterzeichnen. Die Stimmen zählen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Knackpunkt: Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer Rechtsänderung. Welche Konsequenzen das Verfahren für die Rummelsburger Bucht hat, bleibt also abzuwarten.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.