Sollen Teile des Tierparks Wohnungen weichen?
Lichtenberg. Sollen Flächen des Tierparks nun doch zugunsten von Wohnungsbau aufgegeben werden? Diese Frage stellte Die Linke dem Bezirksamt. Sie stützt sich dabei auf einen Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Der linke Fraktionsvorsitzende Daniel Tietze ist beunruhigt. Die Senatsverwaltung habe mitgeteilt, am Standort Tierpark auch über Wohnungsbau nachzudenken. Er beruft sich auf einen Bericht vom 9. September im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Dort heißt es, dass für den Tierpark "Wohnungsbaupotentiale und Infrastruktureinrichtungen" zum Gegenstand eines "städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs" gemacht werden sollen. Die Senatsverwaltung treffe für diesen Wettbewerb zurzeit Vorabstimmungen.
"Ich wünschte, dass auch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg in solche Vorabstimmungen eingebunden würde", sagte Tietze. Ihm war die Absicht, einen Wettbewerb auszuschreiben, bislang nicht bekannt. Auch Wilfried Nünthel (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung, kannte dieses Vorhaben nicht: "Es hat hierüber keinerlei Gespräche zwischen bezirklicher und Senatsebene gegeben."
Die Berliner Woche hat bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nachgefragt. Sprecherin Petra Rohland teilt mit, es sei "zur Zeit nicht vorgesehen, Flächen des Tierparks für Wohnungsbau zu nutzen." In dem erwähnten Bericht sei lediglich von Planungen die Rede, für die im Doppelhaushalt 2016/2017 Mittel vorgesehen sind. "Es handelt sich ausschließlich um gegebenenfalls benötigte Planungsmittel", so Rohland wörtlich.
Ob neben Wohnungsbau auch die Tangentialverbindung Ost oder ein mögliches Spaßbad Gegenstand der Planungen sind, konnte die Sprecherin nicht beantworten. Den Bau des Spaßbades hatten die Lichtenberger Bezirksverordneten in der Vergangenheit bereits abgelehnt.
Der Verkauf von Teilflächen des Tierparks für Wohnungsbau ist indes vor einigen Monaten durchaus diskutiert worden: So sollte Geld für die Entsorgung eines illegalen Schutthaufens im Tierpark eingenommen und der Wohnungsknappheit entgegenwirkt werden. Mittlerweile hat das Landgericht in einem Urteil klargestellt, dass nicht das Land Berlin für die Entsorgung zahlen muss, sondern die für den Schutt haftbar gemachte Baufirma. KW
Autor:Karolina Wrobel aus Lichtenberg |
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