Befragung im Weitlingkiez
Soziales Erhaltungsgebiet wird überprüft
Das Bezirksamt überprüft derzeit zum ersten Mal, ob für das im Jahr 2018 festgelegte soziale Erhaltungsgebiet Weitlingstraße weiterhin die Voraussetzungen vorliegen. Eine Haushaltsbefragung soll die Erkenntnisse dazu liefern, ob die besonderen Schutzinstrumente des sozialen Erhaltungsrechts weiterhin greifen.
Die soziale Erhaltungsverordnung, umgangssprachlich oft auch Milieuschutz genannt, ist ein städtebauliches Instrument aus dem Baugesetzbuch. Damit soll die Wohnbevölkerung in einem Gebiet vor Verdrängung geschützt werden. Verdrängungsprozesse können beispielsweise durch bauliche Maßnahmen wie besonders aufwendige, wohnwerterhöhende Baumaßnahmen an Immobilien entstehen, die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen, die Umnutzung in Gewerbe oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In sozialen Erhaltungsgebieten sollen Modernisierungen behutsam und sozial verträglich erfolgen, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern.
Bis November wird jetzt im Weitlingkiez jeder dritte Haushalt, etwa 4000 zufällig ausgewählte insgesamt, befragt. Diese Haushalte erhalten Post vom Bezirksamt, der ein Fragebogen beiliegt. Erhoben werden haushaltsbezogene Daten wie Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe. Darüber hinaus geht es um nachbarschaftliche Aspekte wie zum Beispiel die Nutzung von sozialen Einrichtungen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und die Fragebögen nach Abschluss der Untersuchung sachgemäß vernichtet.
Die repräsentative Haushaltsbefragung ist erforderlich, um die soziale Erhaltungsverordnung rechtssicher zu begründen.
Mehr Infos gibt es beim Bezirksamt unter der Telefonnummer 030/902 96 64 34, per E-Mail an hans.hoffmeister@lichtenberg.berlin.de. sowie bei der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH (LPG), die mit der Untersuchung beauftragt wurde, unter der 030/81 61 60 396, E-Mail: office@lpgmbh.de.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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