Grundstück wird mit Kameras überwacht
Videotürme zum Schutz vor Diebstählen und Vandalismus

Dieses Schild weist darauf hin, dass das Betreten des Geländes verboten ist. Rechts daneben einer der Kameratürme. Etliche Hinweisschilder sind aber bereits beschmiert oder zertrümmert worden. | Foto: Bernd Wähner
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  • Dieses Schild weist darauf hin, dass das Betreten des Geländes verboten ist. Rechts daneben einer der Kameratürme. Etliche Hinweisschilder sind aber bereits beschmiert oder zertrümmert worden.
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Welchen Zweck hat die Videoüberwachung mit mobilen Kameratürmen an der Rummelsburger Bucht an der Kynaststraße?

Auf den Türmen befinden sich um 360 Grad schwenkbaren Kameras. Sie stehen auf einem Grundstück der Howoge. Diese plant ab 2021 an der Kynaststraße 6-9 den Bau von 170 Mietwohnungen. In unmittelbarer Nähe befinden sich öffentliche Verkehrswege, so Abgeordnetenhausmitglied Niklas Schrader (Die Linke). Deshalb verwundert es manchen Passanten, dass dort offenbar eine Videoüberwachung stattfindet. Der Abgeordnete fragte beim Senat nach.

„Die Videoüberwachung dient der Verkehrssicherung sowie der Sicherung des Grundstücks gegen Diebstahl, Vandalismus und unbefugtes Betreten“, informiert Wenke Christoph (Die Linke), Staatssekretärin für Wohnen. „In der Vergangenheit wurden neben unbefugtem Betreten wiederholt Sachbeschädigungen an dem Howoge-Grundstück begangen, welches zur Verkehrssicherung mit einem Bauzaun umfasst ist.“

Unter anderem sind Zaunteile in großer Zahl entwendet worden, die auf Kosten der Howoge ersetzt werden mussten, berichtet die Staatssekretärin. Die Täter konnten bisher nicht ermittelt werden. Durch die Videoüberwachung sollen Täter einerseits abgeschreckt werden. Andererseits soll bei einer Straftat eine rechtliche Verfolgung ermöglicht werden, indem so Beweismittel für Straf- oder Zivilverfahren gesichert werden.

Das Grundstück sei zunächst regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeiten, von Hausmeistern und Kiezhelfern der Howoge bestreift worden, erklärt Wenke Christoph weiter. Die Diebstähle und Sachbeschädigungen fanden allerdings immer zu anderen Zeiten statt. Ermittlungsverfahren gegen unbekannt blieben ergebnislos. Daraufhin wurde unter eine tägliche mehrstündige Bestreifung durch ein externes Sicherheitsunternehmen geprüft, aus wirtschaftlichen Gründen aber verworfen. Ebenfalls geprüft wurden das Aufstellen von Kamera-Attrappen, Alarmanlagen und Bewegungsmeldern. Da damit keine effektive Strafverfolgung möglich ist, wurden auch diese verworfen.

Die jetzt eingesetzten Überwachungskameras seien handelsübliche Modelle, die Kosten trägt die Howoge, so die Staatssekretärin. Dass Personen auf Gehwegen oder anderen öffentlich Flächen aufgezeichnet werden, ist durch entsprechende technische Details ausgeschlossen worden. Es handele sich um keine permanente 24-Stunden-am-Tag-Videoüberwachung, erklärt die Staatssekretärin auf entsprechende Fragen des Abgeordneten. „Eine Aktivierung der Videoüberwachungsanlage erfolgt erst durch das illegale Öffnen der Bauzäune beziehungsweise durch das Betreten des Grundstücks.“

Dann werde eine Alarmbenachrichtigung an die 24-Stunden-Notruf- und Serviceleitstelle des eingesetzten Auftragsverarbeiters gesendet. Eindringlinge können via Lautsprecher angesprochen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Die Kamera erfasst ausschließlich das Grundstück, Flächen außerhalb des Zauns werden verpixelt.

Aufnahmen, die nach Aktivierung der Anlage entstehen, werden vom mit der Videoüberwachung beauftragten zertifizierten Sicherheitsunternehmen spätestens nach 72 Stunden automatisiert gelöscht. Liegt keine Straftat vor, werden die Daten sofort gelöscht. Falls eine Strafverfolgung nötig ist, fordert die Howoge den Dienstleister schriftlich zum Datenexport auf und erstattet Anzeige beim zuständigen Polizeiabschnitt. Der nimmt die Aufnahmen als Beweismaterial entgegen.

Der Einsatz der Videoüberwachung sei datenschutzrechtlich geprüft, berichtet Staatssekretärin Christoph. Er entspreche vollumfänglich den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Zudem wurden in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten Hinweisschilder angebracht.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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