Fahrt mit Schneeräumfahrzeug könnte Sportler teuer zu stehen kommen
Rummelsburg. Mit einem Schneeräumfahrzeug rückte am 9. Januar ein Übungsleiter dem Schnee auf dem Sportplatz in der Fischerstraße auf den Leib. Womöglich zum Leidwesen des Kunstrasens. Der Platzwart rief schließlich die Polizei.
Zuerst kam der Schnee. Dann kam ein großes Schneeschiebeschild. Am 9. Januar besorgte sich ein Übungsleiter eines Vereins privat ein Schneeräumfahrzeug und begann, auf dem Kunstrasenfeld des Sportplatzes in der Fischerstraße 15 Schnee zu schieben. Das hatte ihm der diensthabende Platzwart noch verboten. Doch es nützte nichts: Der Übungsleiter fuhr auf dem Kunstrasen herum. Der Platzwart alarmierte die Polizei. Der Übungsleiter verschwand, noch bevor diese eintraf.
Jetzt hat der Übungsleiter Hausverbot – und ihn erwarten mögliche Schadensersatzansprüche, heißt es aus dem Sportamt. Zuerst jedoch muss der Schnee tauen. Erst dann werden mögliche Schäden am Rasen sichtbar. Doch es sei zu befürchten, dass durch die Servolenkung des Wagens sich die Reifen in den Rasen eingedreht haben. Der Kunstrasen wurde schwimmend verlegt. Das bedeutet, dass die Bahnen durch die Schneeräum-Aktion des Sportlers möglicherweise verschoben sein könnten. "Ich hoffe für alle Beteiligten sehr, dass diese Fehlhandlung keine gravierenden Schäden hervorgerufen hat", sagt Sportstadtrat Wilfried Nünthel (CDU). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Schnee- und Eisbeseitigung – sei sie manuell oder maschinell – verboten ist.
Die Sportnutzung bleibt auf vielen Plätzen derzeit witterungsbedingt eingeschränkt. Denn Kälte in Verbindung mit Nässe birgt für die Sportler auf den Plätzen eine Unfallgefahr. Der Bezirk ist rechtlich dazu verpflichtet, diese Gefahren abzuwenden. Deshalb wurde die Beschränkung ausgesprochen. KW
Autor:Karolina Wrobel aus Lichtenberg |
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