Geflügel muss in den Stall
Lichtenberg. Nachdem bei mindestens 13 toten Wildvögeln in Berlin der Virussubtyp H5N1 nachgewiesen wurde, hat das Bezirksamt eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Halter dazu verpflichtet werden, ihr Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest in Stallungen zu halten. Betroffen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel. Die Allgemeinverfügung gilt im Bereich des Ufers des Rummelsburger Sees sowie des südlich angrenzenden Spreeufers bis zu einer Entfernung von einem Kilometer landeinwärts von diesem Uferbereich. Der für den Veterinärbereich zuständige Stadtrat, Martin Schaefer (CDU) erklärt: „Es gilt weiterhin: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, meldet bitte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts. Nur so kann eine Untersuchung veranlasst werden. Kranke oder verendete Tiere sowie Federn sollten auf keinen Fall angefasst werden.“ Tote Tiere können dem Veterinäramt über folgendes Formular gemeldet werden: https://bwurl.de/17qo. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht erreicht man unter Telefon 902 96 70 70. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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