Bezirksamt reagiert
Schilder am Ufer des Rummelsburger Sees machen Liegeverbot jetzt sichtbar
An der Zillepromenade in der Rummelsburger Bucht weisen jetzt Schilder auf das gültige Festmache- und Liegeverbot für Wasserfahrzeuge hin. Hintergrund der Verordnung waren laut Bezirksamt Lichtenberg die anhaltenden Klagen von Anwohnern.
Zahlreiche Beschwerden beim Bezirksamt und bei der Wasserschutzpolizei hätten zur Entscheidung geführt, das Anlegeverbot beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA) zu beantragen, so Lichtenbergs Umweltstadtrat Martin Schaefer (CDU). Anwohner wie Ausflügler hätten in Gesprächen, bei Versammlungen und per Post immer wieder die von den Booten ausgehenden Beeinträchtigungen moniert. Zu den größten Ärgernissen habe der im Wasser und am Ufer entsorgte Abfall gezählt.
„Wir wollen den Rummelsburger See land- und wasserseitig allen zugänglich machen und unseren Beitrag zum Schutz der Natur leisten“, sagt nun der Stadtrat. „Eine Fehlnutzung durch einzelne zulasten der Natur und der Allgemeinheit wird vom Bezirksamt nicht toleriert.“
Das Festmache- und Liegeverbot am Ufer des Rummelsburger Sees hatte das Bezirksamt Lichtenberg in Übereinkunft mit den Kollegen in Friedrichshain-Kreuzberg schon im vergangenen Jahr beim WSA beantragt. Auf der Lichtenberger Seite gilt es für sechs unterschiedlich große Uferbereiche.
Kein Nachtfahrverbot und Ankern erlaubt
Ausgenommen sind Abschnitte beziehungsweise Steganlagen, für die es Nutzungsverträge mit dem Schifffahrtsamt gibt. Die Wasserschutzpolizei werde kontrollieren, ob man sich an die Verordnung halte, kündigt Martin Schaefer an. Da noch weitere Arbeiten im Uferbereich anstünden, sei zunächst allerdings nur ein Teil der Verbotszone beschildert worden.
Erlaubt bleibt es unterdessen, sowohl nach Sonnenuntergang über das Wasser zu schippern, als auch zu ankern. Den von vielen Anwohnern befürworteten Antrag für ein striktes Anker- und Nachtfahrverbot auf dem Rummelsburger See hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz federführend für die zwei Anliegerbezirke beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt gestellt. Dem hat die Behörde aber nicht entsprochen, unter anderem, weil sie einen solch starken Eingriff für nicht gerechtfertigt befand.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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