Vorsicht an der Wohnungstür: Ganoven kommen als Polizist oder Handwerker
Spatzker erzählt von einem besonders dreisten Fall, der sich am 6. Februar in Haselhorst ereignete. An der Tür eines 90-Jährigen klingelten zwei unbekannt gebliebene Männer. Sie behaupteten, Kriminalbeamte zu sein und Nachfragen zu einem Ereignis zu haben, von dem der Senior etwa sechs Monate zuvor betroffen war. Damals hatten mehrere Personen an der Tür des 90-Jährigen geklingelt und einen medizinischen Notfall vorgetäuscht. Von dem Bewohner forderten sie zur Abhilfe ein Glas Wasser.
Im Februar nun wollten die falschen Polizeibeamten, die sich nicht durch entsprechende Papiere auswiesen, angeblich offene Fragen zu diesem zurückliegenden Fall klären. Der 90-Jährige ließ das Duo zunächst in seine Wohnung. Einer der Täter gab vor, die Toilette nutzen zu müssen. Sein Komplize gab an, zu Ermittlungszwecken von dem Senior Fingerabdrücke nehmen zu müssen. In diesem Moment wurde der 90-Jährige misstrauisch und handelte clever. Er informierte Nachbarn und forderte die beiden Männer energisch auf, seine Wohnung zu verlassen. Das betrügerische Duo ergriff daraufhin die Flucht.
Polizei-Hauptkommissar Patrick Spatzker nimmt diesen Fall zum Anlass, erneut zu gesteigerter Vorsicht aufzurufen. "Niemand sollte Fremde in seine Wohnung lassen", sagt er. Bei unbekannten Besuchern sollte man unbedingt einen Nachbarn hinzubitten oder mit ihnen einen späteren Besuch vereinbaren, bei dem dann Vertrauenspersonen anwesend seien. Dies gelte auch für angebliche Amtspersonen wie etwa Polizisten oder Behördenvertreter. "Lassen Sie sich immer den Dienstausweis zeigen und prüfen diesen bei gutem Licht sehr genau", rät Spatzker. Im Zweifel sollte man sich zunächst telefonisch bei der Behörde erkundigen, ob der Besucher dort bekannt sei.
Auch bei Handwerkern ruft der Präventionsbeauftragte zur Vorsicht auf. "Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden", rät er. Gern würden sich Trickbetrüger auch als Mitarbeiter von öffentlichen Versorgungsunternehmen oder Beauftragte für die Ablesung von Heizkosten ausgeben. Auch hier gelte immer, sich sehr genau über die Identität der Besucher zu informieren und im Zweifel erst das Unternehmen zu befragen, das ihn beauftragt haben soll. "Und wenn jemand an Ihre Hilfsbereitschaft wegen eines Notfalls appelliert, bieten Sie lieber an, bei vorgelegter Türkette nach Hilfe zu telefonieren", rät der Polizei-Hauptkommissar.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.