Erststudium absetzen: Kosten steuerlich geltend machen
Studieren kostet Geld. Einen Teil der Ausgaben können Studenten sich aber vom Finanzamt zurückholen. Beim Zweitstudium lohnt sich das häufig schon jetzt. Beim Erststudium könnten sich die Möglichkeiten bald verbessern.
Beim Zweitstudium können die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerlich zahlt sich das aus, denn beim Berufseinstieg mindern die Werbungskosten später die Steuerlast.
Anders beim Erststudium: Hier werden die Ausgaben als Sonderausgaben für das jeweilige Jahr anerkannt, erklärt der Bund der Steuerzahler. Maximal 6000 Euro im Jahr können steuerlich geltend gemacht werden, was nur wenige Studenten betrifft. Doch das könnte sich bald ändern. Das Bundesverfassungsgericht muss diese Frage noch entscheiden (Az.: 2 BvL 24/14).
Betroffene sollten die Ausgaben dennoch in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wird die Kosten zwar nur als Sonderausgaben behandeln, der Steuerbescheid bekommt aber einen Vorläufigkeitsvermerk. Damit bleibt der Steuerfall bis zum Urteil offen. Haben Betroffene noch keine Steuererklärung abgegeben, können sie dies bis Jahresende für alle Jahre ab 2011 nachholen. dpa-Magazin / mag
Autor:Alexander Schultze aus Spandau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.