Wiederholung der Bundestagswahl 2021:
3381 Wahlberechtigte dürfen in Spandau am 11. Februar noch einmal abstimmen
Am 11. Februar sind rund 590 000 Berliner aufgerufen, sich an der Teilwiederholung der Bundestagswahl zu beteiligen. In einigen Bezirken betrifft das einen größeren oder sogar großen Teil der wahlberechtigten Bevölkerung. Anders ist die Lage in Spandau.
Bei der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor einem Jahr waren in Spandau mehr als 158 400 Personen wahlberechtigt, bei der des Bundestages am 11. Februar sind es gerade mal nur 3381 (Stand Ende Januar).
Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass nur in Wahlbezirken erneut gewählt wird, in denen es bei der Bundestagswahl im September 2021 zu besonders großen Pannen gekommen ist. Im Bezirk Spandau gab es zwar auch Pannen, diese waren aber im Vergleich zu anderen Bezirken weitaus weniger. Zudem war das Ergebnis der Bundestagswahl in Spandau ziemlich eindeutig.
SPD-Kandidat Helmut Kleebank gewann damals das Direktmandat mit 32,8 Prozent der Stimmen. Auf den CDU-Bewerber Joe Chialo entfielen 23,5 Prozent. Der Abstand betrug mehr als 11 000 Stimmen. Bei den Zweitstimmen lag die SPD mit 27,7 Prozent vor der CDU (21,3 Prozent).
Alle damaligen Kandidaten müssen in der Regel auch bei der Teilwiederholung wieder antreten. Auch wenn sie inzwischen vielleicht in anderen Funktionen tätig sind. Joe Chialo beispielsweise ist seit vergangenem Frühjahr Berliner Kultursenator.
Die 3381 Wahlberechtigten bei der jetzigen Wahl verteilen sich auf lediglich drei Urnenwahl- und zwei Briefwahllokale. Betroffen sind Wahlbezirke in Siemensstadt und Kladow.
Allerdings gehört zum Bundestagswahlkreis Spandau auch noch der Bereich Charlottenburg-Nord. Dort sehen die Zahlen etwas anders aus. In diesem weitaus kleineren Gebiet sind rund 9000 Menschen zum erneuten Wählen aufgerufen. In der Summe sind es über 12 000.
Wer für die Teilwiederholung wahlberechtigt ist, sollte bereits Anfang Januar eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Dort ist auch das Wahllokal verzeichnet. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Bezirkswahlamt melden (¿902 79 65 10, E-Mail: bezirkswahlamt@ba-spandau.berlin.de). Auf der Homepage des Landeswahlleiters auf https://bwurl.de/19u0 kann außerdem über eine Adressensuche eine mögliche Wahlberechtigung ermittelt werden.
Bis zum 25. Januar sind nach Angaben des Bezirkswahlamtes 726 Briefwahlunterlagen ausgestellt worden. Die Beantragung kann noch bis Freitag, 9. Februar, 18 Uhr, erfolgen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 11. Februar, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Für das Rücksenden der Unterlagen sollten allerdings mindestens drei Werktage eingeplant werden. Nachzügler können ihre Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag um 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Zudem ist eine persönliche Briefwahl in der Publikumsstelle des Rathauses Spandau, Carl-Schurz-Straße 2/6 möglich.
Am 11. Februar sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Wahl sind insgesamt 45 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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