Wie funktioniert die Bezirksverordnetenversammlung?
Am Sonntag können die Bürger über die neue Zusammensetzung der BVV entscheiden
Eine der sechs Stimmen bei der Wahl am 26. September ist für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zu vergeben. Sie ist die wichtigste, wenn es um Anliegen direkt vor Ort geht.
Die BVV ist laut Berliner Verfassung ein Teil der Verwaltung. Das Bezirksamt zu kontrollieren und, wie es in manchen Vorgaben formuliert wird, "zu Handlungen anzuregen", ist ihre wichtigste Aufgabe. Die BVV beschließt mehrheitlich, dass ein Fahrradweg angelegt, Grünflächen verschönert oder eine Organisation beziehungsweise Veranstaltung Geld bekommen soll. Dann muss das Bezirksamt diesen Beschluss entweder umsetzen oder begründen, warum das nicht geht.
Viele Anliegen, die in der BVV vorgebracht werden, basieren auf Mitteilungen aus der Bevölkerung. Von Klagen über illegale Müllhalden bis zum Hinweis auf eine gefährliche Straßenkreuzung. Sie werden dann häufig von einem Bezirksverordneten oder einer Fraktion aufgenommen.
Darüber hinaus gibt es aber auch mehrere direkte Wege, um sich als Bürger an die BVV zu wenden, wie den Ausschuss Eingaben und Beschwerden, wo vor allem Hinweise auf Missstände oder nicht nachvollziehbare Entscheidungen deponiert werden können. Eine weitere Möglichkeit ist die Einwohneranfrage. In ihrem Rahmen können Bürger in jeder BVV-Sitzung Fragen stellen und das Bezirksamt muss ihnen antworten. Schließlich gibt es noch den Einwohnerantrag. Wer ein Projekt oder eine Forderung verwirklicht haben möchte und dafür mindestens 1000 Unterstützer findet, kann es im Bezirksparlament einreichen. Der Einwohnerantrag wird dann ebenso behandelt, wie ein Antrag aus den Reihen der BVV.
Das Gremium selbst besteht aus 55 Mitgliedern und setzt sich anhand der Stimmen für die einzelnen Parteien bei der Wahl zusammen. Anders als im Bundestag oder den Länderparlamenten gilt hier keine Fünf-, sondern eine Drei-Prozent-Sperrklausel. Es ist deshalb einfacher in die BVV zu kommen.
Eine der ersten Aufgaben der BVV ist die Wahl eines Bezirksamtes. Es besteht künftig aus dem Bürgermeister und fünf (bisher vier) Stadträten. Die Zusammensetzung des Bezirksamtes ergibt sich wiederum aus den Stärkeverhältnissen bei der Wahl. Im Gegensatz wiederum zur Bundes- und Landesebene, wo, in der Regel mehrere Parteien die Regierung, die anderen die Opposition bilden, sind im Bezirksamt alle Parteien vertreten, die einen bestimmten Stimmenanteil erreicht haben. Grob über den Daumen gepeilt, wird wahrscheinlich ein Ergebnis von zwölf Prozent plus x bereits für einen Stadtratssitz reichen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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