Betreiber sollen Security in Flüchtlingsheimen strenger überprüfen
Spandau. Das Wachpersonal in Flüchtlingsheimen soll besser überprüft werden. Darauf haben sich jetzt die Bezirksverordneten verständigt.
In Spandau soll künftig genauer hingeschaut werden, wer in den Flüchtlingsunterkünften Wachdienst schiebt. Dazu haben die Bezirksverordneten jetzt einstimmig das Bezirksamt aufgefordert. Konkret sollen die verantwortlichen Betreiber dazu verpflichtet werden zu überprüfen, ob die Security-Mitarbeiter bei ihrer Einstellung tatsächlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben. Eine Versicherung der Wachschutzfirma allein darf nach dem Willen der Lokalpolitiker nicht mehr ausreichen. Das Wachpersonal soll zudem ausreichend geschult und nicht durch eine rechte Gesinnung aufgefallen sein.
„Die Arbeit in einer Flüchtlingsunterkunft ist sicher anstrengend, belastend und dazu noch schlecht bezahlt“, begründete Ritva Harju, Fraktionschefin der GAL den Antrag. Auch leiste der größte Teil des Wachschutzes gute Arbeit in Spandau. „Es kommt aber immer wieder vor, dass die Eignung der Mitarbeiter nicht ausreichend überprüft wird.“
GAL: Mitarbeiter teilweise vorbestraft
So würden in den Flüchtlingsheimen mitunter Menschen arbeiten, die erst kurz vor ihrer Einstellung aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden seien, also vorbestraft sind, so Ritva Harju. Konkrete Beispiele für den Bezirk nannten die Grünen nicht. Andere seien Quereinsteiger oder kämen aus der Arbeitslosigkeit. Darum sei genau zu prüfen, ob diese Leute über die soziale Kompetenz verfügten, in einem so sensiblen Bereich wie der Sicherheit zu arbeiten. Die CDU hatte mit dem Antrag so ihre Bauchschmerzen. „Wir wollen nicht alle Wachleute unter Generalverdacht stellen“, sagte Fraktionschef Arndt Meißner. Seine Fraktion stimmte dem Antrag aber trotzdem zu.
Wer in Berlin auf Flüchtlinge aufpassen will, muss nachweisen, dass er dafür geeignet ist. So müssen Wachleute von der Industrie- und Handelskammer zertifiziert sein und eine Sachkundeprüfung absolviert haben. Das polizeiliche Führungszeugnis ist seit September 2014 Pflicht. uk
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