Leistungsbilanz des Spandauer Standesamtes 2024
Drei Wochen für die Geburt, acht Wochen für die Heirat
Im vergangenen Jahr sind bis Mitte November 10 482 Geburtsurkunden vom Standesamt Spandau ausgestellt worden. 2023 waren es 12 600. Die Bearbeitungszeit hat pro Urkunde durchschnittlich drei Wochen gedauert.
Die Zahlen sind Teil einer Art Leistungsbilanz des Standesamtes, die von der CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau (BVV) im Rahmen einer Großen Anfrage abgefragt und vom zuständigen Stadtrat Gregor Kempert (SPD) mitgeteilt wurden. Gegenüber dem Vorjahr gab es dabei positive und negative Veränderungen.
Bei den Geburtsurkunden beispielsweise dauerte die Bearbeitungsdauer bis zu fünf Wochen. 2023 hatte sie mit bis zu sieben Wochen einen Negativrekord erreicht. Das Ausstellen von Sterbeurkunden hat aber im vergangenen Jahr noch länger gedauert. Der durchschnittliche Bearbeitungszeitraum lag bei 10,82 Tagen, gegenüber 4,33 Tagen im Jahr zuvor. Die längste Bearbeitungsdauer betrug 42 Tage. Bis November vergangenen Jahres hat das Standesamt 1617 Sterbefälle beurkundet.
Wer heiraten möchte, braucht zunächst einen persönlichen Termin, um einen Antrag auf Anmeldung zur Eheschließung stellen zu können. Bis Hochzeitspaare den erhielten, vergingen im vergangenen Jahr durchschnittlich sechs bis acht Wochen. Gegenüber 2023 habe sich die Wartezeit aber verkürzt, vermeldete das Standesamt. In jenem Jahr habe sie zwischen acht und zehn Wochen betragen.
Heiratswillige, die es zum Anmeldetermin für ihren Antrag geschafft hatten, hatten damit gleichzeitig die größte Hürde überwunden. Denn was das Hochzeitsdatum betraf, konnte laut Amt, „allen Wünschen nachgegangen werden“. Es musste also in keinem Fall ein möglicherweise späterer Ersatztermin angeboten werden. Deshalb habe auch niemand den für sechs Monate gültigen Antrag zur Eheschließung erneut stellen müssen. Getraut wurden in den knapp elf Monaten des Jahres 2024 insgesamt 469 Paare. Im gesamten Jahr 2023 waren es 494.
Obwohl das Ausstellen von Urkunden in manchen Fällen ziemlich lange dauerte, hat es keine Verfahren gegen das Standesamt wegen Verzögerungen gegeben. Auch mit Regressforderungen sei es deshalb in beiden Jahren nicht konfrontiert worden.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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