GAL unterliegt vor dem Schiedsgericht der Berliner Grünen
GAL-Kreisvorsitzende Angelika Höhne erklärte dem Spandauer Volksblatt auf Anfrage, dass "das Plenum der GAL am 24. März beschlossen hat, gegen das Urteil Rechtsmittel vor dem Bundesschiedsgericht der Grünen einzulegen".
Geklagt hatten Mitglieder des "Grünen Frühlings Spandau", der neben der "Grünen Perspektive Spandau" zur innerparteilichen Opposition der Spandauer Grünen gehört. Zum "Frühling" gehören kritische Mitstreiter der GAL. Sie kämpfen nach eigenen Aussagen für einen Spandauer Kreisverband der Grünen, der mit einer Stimme spricht und in dem jeder seine eigene Meinung äußern darf. Sie sind vom jahrelangen Streit zwischen der GAL und dem Grünen-Landesverband genervt.
Bei der Klage geht es im weitesten Sinn um die von der GAL postulierte Frauenquote. Bei den Wahlen zum Kreisvorstand übernahm eine Frau den Vorsitz, ein Mann wurde zum Stellvertreter gewählt. Einem Mann, der für den dritten Posten als Schriftführer im Kreisvorstand kandidierte, wurde dies mit dem Hinweis auf die Frauenquote verwehrt. Dagegen klagte er erfolgreich.
"Wir haben nichts gegen die Frauenquote, aber wir halten es für richtig, dass Männer genauso wie Frauen für jeden Posten kandidieren können", erklärt Christian Piko für den "Grünen Frühling Spandau". Dies erlaube aber auch nicht die von der Vollversammlung am 10. Februar 2014 verabschiedete Änderung des Paragrafen 15, Absatz 1, der GAL-Satzung. Der legt fest, dass für den Kreisvorsitz nur eine Frau, lediglich für die Stellvertretung und den Schriftführerposten Frauen und Männer kandidieren dürfen. "Mit der nun notwendigen Satzungsänderung muss die strukturelle und inhaltliche Neuausrichtung des Kreisverbands anhand der grünen Programmatik jetzt auch endlich umgesetzt werden", fordert Piko.
Angelika Höhne sieht dies anders. "Entsprechend der geltenden Vorgaben können Frauen grundsätzlich auch auf offenen Plätzen kandidieren, so dass theoretisch auch neben der Vorsitzenden eine stellvertretende Vorsitzende gewählt werden kann", sagt die Kreisvorsitzende. Für diesen Fall habe der Kreisverband die Möglichkeit der Wahl eines Schriftführers ausdrücklich in der Satzung vorgesehen. Mit der Berufung des Klägers auf den Gleichberechtigungsgrundsatz bei gleichzeitigem Verweis auf die in der Kreissatzung vorgesehenen Frauenquote widerspreche er ausdrücklich der politischen Intention der Partei.
Mit den sich widersprechenden Ansichten muss sich nun das Bundesschiedsgericht von Bündnis 90/Die Grünen auseinandersetzen. Erfahrungsgemäß benötigen dessen Entscheidungen einen längeren Zeitraum. "Wir rechnen kaum vor Ende des Jahres mit einem Urteil", so Piko.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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