Massive Proteste gegen Neonazis: Aufmarsch findet wohl statt / Widerspruch vor Gericht

Spandau. Trotz massiver Proteste ist der für den 19. August geplante Marsch von Neonazis wohl nicht mehr zu verhindern. Gerichtlich verhandelt wird allerdings noch der Widerspruch des Veranstalters gegen verhängte Auflagen.

Vermutlich mehr als 500 Neonazis wollen am Sonnabend in Spandau auflaufen und mit einem „Rudolf-Heß-Marsch“ an den 30. Todestag des Hitler-Stellvertreters erinnern. Der Widerstand gegen den Aufmarsch ist groß. Parteien, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, das Spandauer Bündnis gegen Rechts und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) haben zum Verbot und zum Protest aufgerufen.

Dennoch wird der Marsch wohl nicht mehr zu verhindern sein. Dem Veranstalter wurden zwar Auflagen erteilt. Zur genauen Strecke aber wollte die Polizei nichts sagen. Man sei noch in Verhandlungen, so ein Sprecher. Der Grund: Der Veranstalter des Neonazi-Aufmarschs hat laut Polizei vor dem Berliner Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Auflagen eingelegt. Ihm waren unter anderem eine leicht geänderte Marschroute und das Verbot von Marschmusik auferlegt worden. Vor allem aber dürfen die Neonazis Heß nicht verherrlichen, also weder Bilder noch Banner oder Plakate mit seinem Namen tragen.

Kai Wegner bedauert die Entscheidung des Innensenators

Wie berichtet hatten auch die Spandauer Bezirksverordneten den geplanten Marsch der Neonazis in einer Resolution einstimmig verurteilt. Das Bezirksamt forderte zu Gegendemos auf, denn Spandau sei ein weltoffener und friedliebender Bezirk, der jede Form der Gewalt ablehne. Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) und der Spandauer Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (CDU) forderten zudem Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf, den Aufmarsch zu verbieten. Was bislang nicht passiert ist.

„Ich bedauere die Entscheidung von Innensenator Geisel, die Rechtsextremisten durch Spandau marschieren zu lassen“, sagte Kai Wegner. „Die sogenannten Rudolf-Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel wurden ab 2005 konsequent verboten, und das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis bestätigt.“ Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut. „Aber einen Neonaziaufmarsch muss sich eine demokratische Gesellschaft eben nicht gefallen lassen.“ Spandau habe es nach dem Tode von Rudolf Heß erfolgreich verstanden, nicht zu einem Wallfahrtsort der Nazis zu werden, so Wegner weiter. „Das soll auch so bleiben. Umso wichtiger ist deshalb jetzt ein starkes und friedliches Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den braunen Spuk.“

Widerspruch zur Verfassung von Berlin?

Innensenator Geisel hatte Wegner schriftlich mitgeteilt, dass für ein Verbot des Aufzuges "derzeit keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen" und sich auf das Recht auf Versammlungsfreiheit berufen, das auch die Verfassung von Berlin verbürge. Dort heißt es in Artikel 37 aber auch, dass sich auf das Versammlungsrecht nicht berufen darf, „wer die Grundrechte angreift oder gefährdet, insbesondere wer nationalsozialistische (...) Ziele verfolgt“.

Protestaktionen am 19. August: Das „Spandauer Bündnis gegen Rechts“ hält von 11 bis 20 Uhr an der Ecke Wilhelmstraße und Gatower Straße eine Kundgebung ab. Um 11 Uhr treffen sich Gegendemonstranten am Spandauer Bahnhof sowie zeitgleich vor der Evangelischen Melanchthonkirche auf dem Melanchthonplatz. Sammelpunkt ist das Banner der „Mahnwache für Toleranz und ein friedliches Miteinander". Um die Mittagszeit läuten die Kirchenglocken in der Altstadt für ein solidarisches und friedliches Miteinander, für Respekt, Toleranz und Menschenfreundlichkeit. uk

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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