Parteischiedsgericht: Grüne verstoßen mit Vorstandswahl gegen Parteiengesetz
Spandau. Die Spandauer Grünen haben ihren Vorstand neu gewählt und damit ganz bewusst das Parteiengesetz ignoriert. Denn der alte Vorstand war geschäftsuntüchtig und hätte zur Neuwahl gar nicht laden dürfen.
Einen Neubeginn sollte die Wahl des neuen Kreisvorstandes der Spandauer Grünen einläuten – auch mit Blick auf das Wahljahr 2016. Doch die Vollversammlung der Kreismitglieder samt Neuwahl des Vorstands am 4. Januar war gar nicht rechtmäßig.
Dieser Auffassung ist zumindest das Parteischiedsgericht der Grünen. Das hatte den Kreisverband der Grünen/AL Spandau darauf hingewiesen, dass nach Paragraf 11 des Parteiengesetzes ein Vorstand aus mindestens drei Personen bestehen muss. Was er seit dem Tod von Angelika Höhne im August aber nicht mehr tut. „Somit war der Kreisvorstand rechtlich handlungsunfähig und hätte zur Vollversammlung gar nicht einladen dürfen“, zitierte Bodo Byszio zu Beginn der Versammlung aus dem Schreiben des Parteischiedsgerichtes. Stattdessen hätte ein Notvorstand eingesetzt werden müssen, damit de jure alles seine Ordnung hat.
Nach dieser Information herrschte zunächst Verwirrung. Denn von dem Entscheid des Schiedsgerichts vom 23. Dezember wussten viele nicht. Das mag daran gelegen haben, dass Bodo Byszio zur AG Grüne Perspektive gehört, einer Oppositionsgruppe innerhalb des Kreisverbandes, der im Dauerclinch mit seinem Landesverband liegt.
Wohl auch deshalb fiel die Reaktion trotzig aus. Anders kann man das kaum nennen, wenn eine Mehrheit entscheidet, das Bundesparteiengesetz zu ignorieren und trotzdem einen neuen Vorstand zu wählen. Die AG Grüne Perspektive verließ daraufhin geschlossen die Versammlung. Beschlussfähig blieben die restlichen 27 Grünen trotzdem. Und so wurden in geheimer Abstimmung Ritva Harju als Vorstandsvorsitzende und Christoph Sonnenberg-Westeson als Stellvertreter neu gewählt sowie Sieglinde Müller als Schriftführerin wiedergewählt.
Nach der Wahl räumte der neue Vorstand auf Nachfrage ein, dass man davon ausgehe, dass die Wahl vom Landesschiedsgericht nicht anerkannt und ein neuer Vorstand gewählt werden müsse. „Bis geklärt ist, ob der Vorstand rechtmäßig im Amt ist oder nicht, sind wir aus unserer Sicht aber handlungsfähig“, sagte Ritva Harju.
Bodo Byszio vermutet hinter der durchgezogenen Neuwahl mehr als Trotz. Offenbar habe beim alten, zuletzt kommissarischen Vorstand die Angst bestanden, der eingesetzte Notvorstand könne die Vereinbarung mit dem Bundes- und Landesvorstand der Grünen zwecks Wiedererlangung der Finanzhoheit im Spandauer Kreisverband in allen Punkten akzeptieren. So aber habe man Zeit geschunden. Denn der neue Vorstand lehnt in der Vereinbarung von Dezember 2015 eine Forderung strikt ab: Die Aufgabe seiner Kreisgeschäftsstelle in der Jagowstraße 15. Wie berichtet war an der Finanzpraxis des Kreisverbandes auch kritisiert worden, dass einige Mitglieder die gleiche Adresse als Wohnort haben, an der sich auch die Geschäftsstelle befindet. Zudem soll für die Geschäftsstelle kein rechtsgültiger Vertrag vorliegen. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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