Rathausbeamte melden Einwände an: Bedenken wegen rechtswidriger BVV-Anträge
Spandau. Im Fall zweier BVV-Anträge zur Wohnsiedlung Hakenfelde haben Beamte im Bezirksamt jetzt von ihrem Recht auf Remonstration Gebrauch gemacht. Das ist möglich, wenn Beschlüsse der Bezirksverordneten rechtlich fragwürdig sind.
Im Beamtenalltag sind Remonstrationen eher selten, aber Vorschrift, wenn der Beamte vermutet, sein Handeln aufgrund einer Dienstanweisung könnte rechtswidrig sein. Im Rathaus Spandau haben nun Beamte offenbar von diesem Recht gebraucht gemacht. Darüber informiert ein Zwischenbericht aus dem Bezirksamt, den Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) den Bezirksverordneten auf ihrer Sitzung am 16. März vorlegen wird. Die Einwände der betroffenen Beamten beziehen sich auf zwei Dringlichkeitsanträge von SPD und GAL, die die Bezirksverordneten auf ihrer November-Sitzung mehrheitlich – ohne CDU – beschlossen hatten.
Das Bezirksamt war damit aufgefordert, im neuen Mietvertrag mit den Wohnsiedlern in Hakenfelde auf die Sicherheitsleistung bei einer Neuvermietung von Wochenendgrundstücken zu verzichten und die Rückbauregelung für übergroße Bauten für zehn Jahre auszusetzen. Und das, obwohl Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) in der Sitzung deutlich gemacht hatte, dass dies aus Sicht des Rechtsamtes rechtswidrig wäre. Als Vorgesetzter wies der Bürgermeister seine Verwaltung daraufhin an, die BVV-Beschlüsse umzusetzen. Was folgte, war die Remonstration der verantwortlichen Mitarbeiter.
„Aufgrund der bestehenden Divergenzen in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der fraglichen Beschlüsse, habe ich das Rechtsamt gebeten, die Angelegenheit der fachlich zuständigen Senatsfinanzverwaltung zur Entscheidung vorzulegen“, erklärt der Bürgermeister in seinem Zwischenbericht das weitere Vorgehen. Ziel sei es, ein Berlin weit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, will heißen, die Entscheidung der Senatsverwaltung wäre dann nicht nur für Spandau bindend, sondern für alle Bezirke. uk
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