„Shitstorm“ gegen Umweltamt: Bezirksamt prüft rechtliche Schritte

Spandau. Die Proteste gegen neue Regeln für Sportbootsstege ufern aus. Mitarbeiter der zuständigen Behörde werden beleidigt. Das Bezirksamt droht jetzt mit strafrechtlichen Schritten gegen die Verfasser.

Das Umwelt- und Naturschutzamt haben zahlreiche Mails und Briefe erreicht, in denen die Verfasser ihrem Unmut über die verschärften Regeln Luft machen, die Spandaus Wassersportvereinen drohen. Laut Behörde sind darunter viele Schreiben, die als „unhaltbar und unangemessen“ eingestuft werden. Sie sollen Mitarbeiter und insbesondere den zuständigen Bearbeiter persönlich angreifen, im höchsten Maße beleidigen und weit über die Meinungsfreiheit hinausgehen. Das Bezirksamt prüft darum strafrechtliche Schritte gegen die Verfasser.

Vorsitzender des Yacht-Clubs distanziert sich

Es sei furchtbar, wenn solch ein „an und für sich harmloser Vorgang“ von diversen Personen überdramatisiert werde, sagt Anja Sorges, Leiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes. „Doch was mich besonders entsetzt hat, ist die Vehemenz und Aggression gegen einen einzelnen Mitarbeiter, der sich nichts zuschulden kommen ließ, sondern ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben umsetzen wollte.“ Der zuständige Stadtrat Andreas Otti (AfD) stellt sich hinter seine Mitarbeiter: „Das Handeln des Umwelt- und Naturschutzamtes war ohne jegliche Beanstandung. Der Wassersport war zu keiner Zeit gefährdet.“ Mit einer derart heftigen Reaktion habe man darum nicht gerechnet. „Einen Einfluss auf die rechtliche Entscheidung hat ein solcher ‚Shitstorm‘ nicht“, stellt Otti klar. Auch Jürgen Lucht, Vorsitzender des Spandauer Yacht-Clubs (SpYC), ist erschrocken über die offensichtlich ausgeuferte Debatte. „Solche Briefe sind indiskutabel. Wir distanzieren uns davon.“

Viele Wassersportvereine argumentieren gegen Neuregelung

Das Umwelt- und Naturschutzamt hatte dem Yacht-Club an der Scharfen Lanke wie berichtet ein Schreiben geschickt, in dem es neue Bedingungen für die Verlängerung der Genehmigung seiner Bootsanlage definierte. Demnach dürfe unter anderem kein Segler mehr auf seinem Boot übernachten und dort auch keinen Strom erzeugen. Strengere Regeln sollen auch für die Steganlagen gelten. Die dürfen künftig nicht mehr beleuchtet sein und keine Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen haben. Der Yacht-Club hatte in einer Stellungnahme an die Behörde dagegen argumentiert. Auch andere Wassersportvereine, die ähnliche Schreiben erhalten hatten, protestierten.

Kein neuer Stand bei möglicher Einigung

Einen neuen Stand zur möglicherweise gütlichen Einigung zwischen Bezirksamt und Yacht-Club gibt es indes nicht. Eine Nutzung der Steganlagen des SpYC im Umfang und Inhalt der abgelaufenen wasserbehördlichen Genehmigung werde aber vorläufig grundsätzlich möglich sein, teilt das Umweltamt mit. Nach dem jetzt rechtskräftigen „Hausboot“-Urteil sei das Amt nun verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft in Kladow einen neuen Bescheid zu erlassen, der die sich neu ergebenden Rechtsauffassungen berücksichtige. „Nach Abschluss des Verfahrens wird auch über die anderen Genehmigungsanträge und dabei auch über den des SpYC entschieden.“

Nach besagtem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dürfen Hausboote an Sportbootsstegen nicht generell verboten werden. Auch eine Differenzierung zwischen Hausbooten und anderen Sportbooten sei nicht tragfähig. Laut Gericht könne es aber zulässig sein, gegen das Dauerwohnen an Bootsstegen vorzugehen. Auch sei der Behörde im Rahmen der erneuten Prüfung des Antrags unbenommen, eine stationäre Nutzung von Booten zu Wohnzwecken an der Steganlage in Kladow und auch das Übernachten auf am Steg angelegten Booten zu unterbinden. Dem Urteil war die Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Kladow gegen das Bezirksamt vorausgegangen. Diese betreibt an der Havel eine Gemeinschaftssteganlage. Das Bezirksamt wollte die Genehmigung für die Steganlage nur mit der Maßgabe verlängern, dass Hausboote dort nicht liegen dürften, weil sie das Landschaftsbild verschandeln. uk

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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