Weniger Geld für das Klima?
Über mögliche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Spandau

„Wir müssten viele Pläne ad acta legen, wenn sie nicht durch das Sondervermögen des Landes Berlin gedeckt sind“, sagte Bürgermeister Frank Bewig (CDU) auf der jüngsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung auf eine Anfrage der Linksfraktion zu möglichen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Als Beispiele nannte Bewig die energetische Gebäudesanierung, Energieversorgung, bis hin zur E-Ladeinfrastruktur und der Umrüstung des Fuhrparks des Bezirksamtes.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter bezog sich auf das Agieren der Bundesregierung. Die wollte rund 60 Milliarden Euro, die ursprünglich für Maßnahmen in der Corona-Pandemie vorgesehen waren, umetikettieren und sie für Projekte, Subventionen, Unterstützung im Zusammenhang mit dem Klimawandel und wirtschaftlicher Veränderungsprozesse einsetzen. Auf diese Weise gehe das aus mehreren Gründen nicht, lautete in Kurzversion, die Replik des Verfassungsgerichts.

Berlin und damit auch Spandau sind von diesem Richterspruch dahingehend berührt, weil die Landesregierung ein ähnliches Konstrukt auf den Weg gebracht hat. Der Senat beschloss im Juli ein Sondervermögen für „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“. Fünf Milliarden Euro sollen zunächst dafür aufgenommen werden, eine ähnlich hohe Summe möglicherweise noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt. Damit bezahlt werden sollen Projekte, wie die von Frank Bewig skizzierten. Ihre Umsetzung findet auch in den Bezirken statt. Allerdings machte der Bürgermeister deutlich, dass im aktuellen Spandauer Haushaltsentwurf „vorsorglich“ keine Mittel aus dem Sondervermögen eingeplant wurden.

Schon vor dem Karlsruher Richterspruch waren Zweifel an der Rechtssicherheit auch des Vorhabens des Berliner Senates laut geworden. Für eine Ausnahme von der Schuldenbremse müsste eine konkrete und hinreichende Notsituation vorliegen, meinte Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen. Bei der Klimakrise handle es sich aber um eine Daueraufgabe. Die Senatsfinanzverwaltung verwies dagegen nach dem Urteil unter anderem darauf, dass bei der Berliner Sondervermögen-Variante anders als bei der des Bundes keine Mittel umgewidmet werden. Und es gebe auch keine rückwirkende Änderung des Haushaltsplans.

Was auch in Berlin als Sondervermögen deklariert werde, seien natürlich Schulden, sagte Frank Bewig. „Aber wird es nicht teurer, wenn wir diesen Weg nicht gehen?“

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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