Vandalismus trübt das Stadtbild
Über Kunst lässt sich streiten. Manch einem gefallen die harten Pinselstriche des Expressionismus, andere lassen sich nur von der realistischen Malerei eines Gustave Courbet beeindrucken. Über Schmierereien hingegen lässt sich nicht streiten – außer mit dem Eigentümer.
Hier haben wir eine Form des Vandalismus, der sich von Bewohnern lediglich aushalten lässt. Ein Problem, mit dem Gemeinden immer wieder zu kämpfen haben.
Eigentümer müssen handeln
Hat der Eigentümer der Immobilie kein Interesse daran, seine Fassade zu erneuern, sollte Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz dem Bezirk ein Mittel an die Hand geben, die Schandtaten vom Eigentümer beseitigen zu lassen. Denn Eigentum verpflichtet auch dazu, Graffiti von der Hausfassade umgehend zu entfernen. Sonst entsteht aus einem kleinen Schriftzug schnell ein Wust an Schmierereien.
Bezirk handelt nicht
Doch Stadtentwicklungsamt und Ordnungsamt in Spandau seien nicht zuständig, heißt es auf Anfrage. Vielmehr müsse der Eigentümer sich an die Polizei wenden und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Mit anderen Worten: Bis die Graffiti beseitigt sind, werden wohl noch weitere Jahre verstreichen. Eigentum verpflichtet zwar – den Hauseigentümer anscheinend nicht.
Autor:Benjamin Mombree aus Spandau |
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