Verstoß gegen Landeswahlgesetz: SPD hängte Wahlplakat direkt vor Briefwahllokal
Spandau. Wahlwerbung vor einem Wahllokal? Nach dem Landeswahlgesetz ist das unzulässig. Ein Plakat der SPD musste darum wieder runter.
Jeder Stimme zählt. So denken die meisten Parteien und setzen für die Berlin-Wahl am 18. September auf Werbung – besonders massiv mit Plakaten. Doch nicht überall dürfen sie hängen. Schon gar nicht direkt vor einem Wahllokal. Denn der Wähler soll auf den letzten Metern zum Wahlzettel nicht beeinflusst werden.
Die SPD nahm das offenbar nicht so ernst und plakatierte eine Litfaßsäule vor dem Rathaus zu. Dort aber war das Briefwahllokal bereits geöffnet. Nach dem Landeswahlgesetz Berlin ist das eine „unzulässige Wahlbeeinflussung“, die als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Denn: „Zu den Zugängen im Rathaus muss ein Abstand von 30 Metern eingehalten werden“, erklärt Bezirkswahlleiter Jörn Fischer. Dieser Mindestabstand gilt für alle Wahllokale, also auch für Briefwahllokale – egal, ob sie in Rathäusern oder Schulen liegen.
Von besagter Litfaßsäule war das Wahlplakat der SPD innerhalb weniger Tage zwar schnell wieder entfernt. Doch der Bezirkswahlleiter hat die SPD vorsorglich aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, an dieser Litfaßsäule keine Wahlwerbung mehr zu platzieren“. Auch die Firma Wall habe er gebeten, so Jörn Fischer, das Landeswahlgesetz zu beachten. Ähnliche Verstöße anderer Parteien sind dem Bezirkswahlamt bis jetzt nicht bekannt. Zuständig für das Bezirkswahlamt ist SPD-Ordnungsstadtrat Stephan Machulik. Das Ordnungsamt genehmigt auch die Flächen für das Anbringen von Wahlplakaten und das Kontingent von Plakaten pro Partei. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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