Amtszeit beträgt fünf Jahre
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht suchen ehrenamtliche Richter
Am Verwaltungsgericht Berlin sowie dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind zum 1. Januar 2024, beziehungsweise zum 19. August 2023 ehrenamtliche Richterstellen zu besetzen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Wer sich für diese Aufgabe interessiert, muss zu Beginn der Tätigkeit mindestens 25 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Spandau wohnen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen auch keinen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Bekleiden öffentlicher Ämter unterliegen und nicht mit einem Vermögensfall konfrontiert sein.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, das gilt auch für Abgeordnete, Soldaten oder ehrenamtlich Tätige. Denn die Verwaltungsgerichte beschäftigen sich mit Klagen von Bürgern oder Gruppen gegen die Verwaltung. Auch Rechtsanwälte, Notare oder Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen gibt es auf www.berlin.de/ba-spandau und im Bezirkswahlamt unter Telefon 902 79 23 16.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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