Fakten zur Entscheidung am 12. Februar
Wähler, Wahllokale, Wahlablauf
Am Sonntag, 12. Februar, muss Berlin noch einmal wählen. Wie der erneute Urnengang abläuft und was dabei zu beachten ist, hier die wichtigsten Fakten.
Wahlberechtigte. In Spandau sind ungefähr 158 400 Menschen für das Abgeordnetenhaus und 178 200 für die BVV wahlberechtigt. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass auf Bezirksebene bereits Jugendliche ab 16 Jahren sowie Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten wählen dürfen. Wahlberechtigt sind natürlich auch alle Personen, die zwischen dem 27. September 2021 und dem 12. Februar 2023 volljährig, beziehungsweise 16 Jahre alt geworden sind.
Wahlbenachrichtigung. Wer wahlberechtigt ist, hat in den vergangenen Wochen eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Dort ist auch das Wahllokal verzeichnet. Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung besitzt, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich schnell mit dem Bezirkswahlamt in Verbindung setzen: Telefon 902 79 65 10, E-Mail: briefwahl@ba-spandau.berlin.de.
Wahllokale. In Spandau gibt es 158 Urnenwahllokale und 96 Briefwahllokale. Sie sind häufig in öffentlichen Gebäuden eingerichtet. Aber es gibt auch andere Orte, in denen die Stimmen abgegeben werden. Spandaus Wahlamtsleiter Thomas Fischer verweist zum Beispiel auf die Gaststätte Knusperhäuschen am Kladower Damm in Gatow oder das Audi Zentrum Berlin-Spandau am Brunsbütteler Damm.
Wahlhelfer. Laut Aussage des Wahlamtes vom vergangenen November werden in Spandau ungefähr 2840 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Exakt vorhanden sind 2775. Mit eingeplant sei am Wahltag zusätzlich eine Personalreserve.
Briefwahl. Bis Ende Januar wurden in Spandau 38 822 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Die Unterlagen werden bis Freitag, 10. Februar, 18 Uhr ausgegeben. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 12. Februar, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Vor allem in den Tagen zuvor empfiehlt sich eine persönliche Abgabe. Und zwar in den Briefkasten des Rathauses an der Carl-Schurz-Straße 2-6.
Drei Kreuze. Bei der Wahlwiederholung sind drei Stimmen zu vergeben. Für das Abgeordnetenhaus wird mit der Erststimme die Wahlkreiskandidatin oder der Wahlkreiskandidat gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. In Spandau gibt es fünf Abgeordnetenhauswahlkreise. Die dritte Stimme entscheidet über die Bezirksverordnetenversammlung.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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