Wahlwiederholung 2023: Die Frist läuft ab
Was Briefwähler beachten müssen

Kampf um Wählerstimmen, hier Wahlwerbung an der Falkenseer Chaussee. Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, muss dafür Sorge tragen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen oder direkt bis 10. Februar im Rathaus Spandau wählen gehen.  | Foto:  Thomas Frey
  • Kampf um Wählerstimmen, hier Wahlwerbung an der Falkenseer Chaussee. Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, muss dafür Sorge tragen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen oder direkt bis 10. Februar im Rathaus Spandau wählen gehen.
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Wer bei der Wiederholungswahl am 12. Februar seine Stimme nicht im Wahllokal, sondern per Briefwahl abgeben möchte, muss vor allem sicherstellen, dass seine Wahlunterlagen rechtzeitig beim Bezirkswahlamt eingehen.

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass Anträge für eine Briefwahl grundsätzlich bis Freitag, 10. Februar, 18 Uhr, also bis zwei Tage vor der eigentlichen Wahl, gestellt werden können. So lange sollten sich Briefwähler aber möglichst nicht Zeit lassen, ansonsten könnte die Rücksendung knapp werden. Außerdem ist die Antragstellung bis zu dieser Frist nicht mehr auf allen Wegen möglich. Auf einen elektronischer Wahlscheinantrag kann nur bis einschließlich Dienstag, 7. Februar, zurückgegriffen werden. Per E-Mail, Fax oder Post gilt zwar grundsätzlich das Enddatum 10. Februar, allerdings sollten gerade beim Postweg möglicherweise längere Laufzeiten berücksichtigt und für das Rücksenden mindestens drei Werktage eingeplant werden.

Allerdings ist das kein Muss. Nachzügler können ihre Briefwahlunterlagen noch bis Sonnabend, 11. Februar, 16 Uhr, in die Briefkästen der Deutschen Post AG im Berliner Stadtgebiet einwerfen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll es noch einen rechtzeitigen Versand geben. Das Wahlamt weist allerdings darauf hin, dass von seiner Seite die fristgemäße Zustellung per Post nicht gewährleistet werden könne. Im Wahlamt selbst müssen die Briefwahlunterlagen allerspätestens um 18 Uhr am Wahltag, 12. Februar, eingegangen sein.

Möglich ist die Briefwahl auch direkt vor Ort im Rathaus Spandau, Raum 128b bis einschließlich 10. Februar. Die Briefwahlstelle ist Montag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 18 und Freitag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Die Wahlunterlagen sind dort erhältlich, sie müssen nicht vorher beantragt werden. Mitzubringen sind aber ein Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit einem Lichtbild.

Weitere Informationen gibt es unter Telefon 902 79 65 10 und auf dem Internetportal des Bezirksamtes Spandau auf bwurl.de/18wa.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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