Anträge für die Gen-BVV stellen
Die Gen-BVV beginnt am 24. April um 17 Uhr im Bürgersaal in der zweiten Etage des Rathauses, Carl-Schurz-Straße 2/6. Insgesamt sollen je acht Anträge von den Senioren und Jugendlichen sowie je vier Anfragen von Senioren und Jugendlichen behandelt werden. Sie werden aus den eingegangenen Anträgen und Anfragen von der Seniorenvertretung und von den jugendpolitischen Sprechern der Fraktionen ausgewählt.In der Sitzung erhalten die Verfasser der Anträge und Anfragen ein Rederecht von jeweils fünf Minuten. Die in der BVV vertretenden Fraktionen und Gruppen haben ebenfalls nur eine Redezeit von fünf Minuten pro Antrag oder Anfrage. Die Anträge und Anfragen der Fraktionen, Gruppen und des fraktionslosen Bezirksverordneten sowie Beschlussempfehlungen und Vorlagen entfallen in der Gen-BVV.
Die Anträge und Anfragen müssen bis zum 15. März im Büro der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vorliegen. Unbedingt zu vermerken ist dabei das Geburtsdatum des Verfassers. Das Alter liegt bei Jugendlichen bei höchstens 21 Jahren, Senioren müssen mindestens 60 Jahre alt sein.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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