Eisflächen sind nicht freigegeben
Weil die Eisdecke noch sehr dünn ist, besteht akute Lebensgefahr. Durch den starken Frost hat sich auf vielen Gewässern zwar eine Eisschicht gebildet, die aber ist noch nicht tragfähig. Wasserschutzpolizei und Rettungsschwimmer warnen daher eindringlich davor, vereiste Seen oder Flüsse zu betreten.
Die Stärke des Eises auf den Gewässern könne sehr unterschiedlich sein. Strömungsverhältnisse, Zu- oder Abläufe eines Sees, Sonneneinstrahlung, Beschaffenheit und Dichte des Eises spielen dabei eine große Rolle. Durch die Schneedecke oder Raureif auf dem Eis sind gefährliche Stellen nicht zu erkennen.
Zuständig für die großen, fließenden Gewässer ist die Senatsumweltverwaltung. Die erteilt die Freigabe von Gewässern zum Betreten aber nur auf Antrag, zum Beispiel für Veranstaltungen. Eine allgemeine Freigabe erfolgt also nicht. Auch die Wasserschutzpolizei gibt nie eine Eisfläche zum Betreten frei. Zuständig für die Seen sind die Bezirksämter. Doch auch die geben keine Eisflächen zum allgemeinen Betreten frei. Deshalb gilt: Betreten auf eigene Gefahr.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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