Jobcenter kooperiert jetzt mit drei Beratungsstellen
Per Handschlag und Unterschrift wurde die Kooperationsvereinbarung am 26. August im Rathaus besiegelt. Sie gilt zeitlich unbegrenzt zwischen dem Jobcenter Spandau und der Sozialberatung im Jugendberatungshaus, dem Treffpunkt Regenbogen und dem Gemeinwesenverein Heerstraße Nord. Dort sollen die zuständigen Mitarbeiter Jobcenter-Kunden künftig bei Fragen und Beschwerden zu Bescheiden beraten, mögliche Missverständnisse zur Rechtslage klären, unstreitige Lösungen bei Konflikten finden und gegebenenfalls auch dem Jobcenter klarmachen, dass es etwas falsch gemacht hat.
"Diese Kooperation ist ein Zusatzangebot des Jobcenters. Sie soll unsere soziale Beratung nicht ersetzen", sagte Jobcenter-Leiter Winfried Leitke. Ziel sei vielmehr die schnelle, unbürokratische und Behörden unabhängige Hilfe. Das Recht des Widerspruchs bleibe für den Arbeitslosen und Hartz-IV-Bezieher weiterhin bestehen. Mit dieser Beratung in einem frühen Stadium aber, so die Hoffnung des Jobcenters, könnte die Zahl der Widersprüche womöglich minimiert werden. Denn bislang blieb Betroffen, die an ihrem Bescheid zweifelten, nach einer Beratung im Jobcenter und dem Feststellen eines fehlerhaften Bescheids nur das Widerspruchsverfahren. Mit der Kooperation arbeiten die drei Beratungsstellen nun nicht nur weiterhin unabhängig, sondern haben jetzt auch einen direkten Draht zu den Ansprechpartnern im Jobcenter. "Die Kommunikation wird jetzt einfacher und damit auch die Chance, Konflikte ohne Rechtsmittel zu lösen", sagte Jürgen Kroggel, Vorsitzender des Trägervereins Jugendberatungshaus. Viola Scholz-Thies vom Gemeinwesenverein Heerstraße Nord führte noch ein weiteres Argument an. "Wir haben in unserer Sozialberatung auch viele Mütter mit Kindern. Für sie ist der Gang ins Jobcenters oft einfach zu stressig."
Auch Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD), der die Vereinbarung auf den Weg gebracht hatte, verspricht sich von der Kooperation "eine direkte Kommunikation in Einzelfällen" und eine "zügige und ergebnisorientierte Hilfe für die Betroffenen". Gleichzeitig will der Bezirk damit einen neuen Weg gehen: Statt einem Ombudsmann als unabhängige Schiedsperson im Jobcenter sollen nun drei Beratungsstellen quasi als Ombudsstellen fungieren. "Dort gibt es das nötige Know-how und erfahrene Mitarbeiter. Warum sollten wir das nicht nutzen", so Winfried Leitke. Zudem könne der Ombudsmann zeitlich nur sehr begrenzt beraten.
Inhalt der Kooperationsvereinbarung sind außerdem die anonyme Datensicherung der ratsuchenden Jobcenter-Kunden, ein regelmäßiger fachlicher Austausch und ein Monitoring. Weitere Kooperationspartner sind nicht ausgeschlossen.
Das Jobcenter hat rund 46 000 Spandauer als Kunden. 2012 bearbeitete die Behörde 6410 Widersprüche und damit etwa zwölf Prozent weniger als im Jahr zuvor. In 72 Prozent der Klagefälle, die im vorigen Jahr vor dem Berliner Sozialgericht landeten, bekam das Jobcenter Recht.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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